Berlin (epd)Die Lohnuntergrenze gelte für alle, unabhängig vom Pass, sagte Ministeriumssprecherin Lena Daldrup am Montag in Berlin. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sei der Überzeugung, dass keine Gruppe gegen eine andere auf dem Arbeitsmarkt ausgespielt werden dürfe. Eine "Dumpinglohnkonkurrenz" dürfe es nicht geben.
Gleiche Regeln wie für Langzeitarbeitslose
Die CDU fordert, anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte - wie bereits jetzt schon Langzeitarbeitslose - in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung vom Mindestlohn auszunehmen. Das steht in einem neuen Integrationsplan, den der Bundesvorstand der Partei am Montag verabschieden wollte.
Die Ministeriumssprecherin wies daraufhin, dass für Flüchtlinge, die lange ohne Beschäftigung sind, die gleichen Regeln gelten wie für Langzeitarbeitslose. Schutzsuchende beziehen zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Danach - in der Regel nach 15 Monaten - wechseln sie in den Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch.
Sind Flüchtlinge dann weiter mindestens ein Jahr ohne Beschäftigung, gelten auch sie als langzeitarbeitslos, erklärte Daldrup. Dann gelte auch für sie die Regel, dass maximal ein halbes Jahr nach Aufnahme einer Beschäftigung ein Gehalt unterhalb des Mindestlohns gezahlt werden darf.