Kinderschutzbund: EU-Flüchtlingspolitik spielt Kinderhandel in die
Hände

epd-bild/Lukas Barth
Flüchtlingskinder an der deutsch-österreichischen Grenze.
Kinderschutzbund: EU-Flüchtlingspolitik spielt Kinderhandel in die Hände

Angesichts Berichten über Tausende verschwundene Flüchtlingskinder bezweifelt der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, ob die internationale Gemeinschaft Kinder auf dem Weg nach Europa wirksam vor Menschenhandel schützen kann.
01.02.2016
epd
Elisa Makowski (epd-Gespräch)

Frankfurt a.M. (epd)"Die Flucht von Kindern muss international geregelt und unterstützt werden, damit sich diese nicht alleine und unregistriert über abenteuerliche Fluchtrouten auf den Weg nach Europa machen", sagte Hilgers dem Evangelischen Pressedienst. "Leider versagt die EU und die UN bei diesem Thema gerade völlig." Die UN müsse Flüchtlings-Kontingente aufstellen, damit Kinder auf legalem und sicherem Weg flüchten könnten.

Laut Europol sind seit den vergangenen zwei Jahren über 10.000 unbegleitete Flüchtlingskinder in Europa verschwunden. Medienberichten zufolge gibt es zudem Hinweise, dass kriminelle Banden Flüchtlingskinder versklavten, um sie sexuell auszubeuten. Festnahmen soll es demnach bereits in Deutschland und Ungarn gegeben haben.

Kontrolle nicht mehr gewährleistet

Unbegleitete Flüchtlingskinder seien tagtäglich in großer Not, verängstigt und oftmals nicht registriert, deshalb könnten sie unbemerkt verschleppt werden, fügte Hilgers hinzu, der von 1979 bis 1985 Leiter des Jugendamtes im nordrhein-westfälischen Frechen war. Kriminelle Banden nutzen die verzweifelte Lage der Kinder aus. Dabei seien Kinder, die in Deutschland angekommen seien, bis zu ihrer Inobhutnahme durch das zuständige Jugendamt nicht weniger gefährdet als auf der Fluchtroute in Europa.

Für Hilgers gibt es keinen "Anlass, an dem Bericht von Europol zu zweifeln." Durch die Flüchtlingskrise habe Kinderhandel eine neue Aktualität erreicht. "Eine Fülle von Präventionsstrategien sind zusammengebrochen", sagte er. So brauchten beispielweise auch Flüchtlingshelfer ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, falls sie mit Kindern arbeiteten. Dieses Führungszeugnis gibt Auskunft, ob der Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft ist.

Doch in einigen deutschen Kommunen, zum Beispiel auch in Berlin, seien die zuständigen Behörden so überlastet, dass eine Kontrolle nicht mehr gewährleistet sei. Deshalb arbeiteten viele Flüchtlingshelfer mit Kindern ohne Überprüfung. "Der Kinderschutzbund ist unbedingt dafür, dass die Regelung, ein Führungszeugnis nachweisen zu müssen, eingehalten wird", sagte der ehrenamtliche Präsident der Organisation.