Berlin (epd)In Deutschland ankommende Asylsuchende sollen künftig alle mit dem Flüchtlingsausweis ausgestattet werden. Verbunden sind damit neue Regelungen für einen besseren Datenaustausch der Behörden, um Mehrfachregistrierungen von Flüchtlingen und Doppelarbeit in den Amtsstuben zu vermeiden.
Nach dem Gesetz soll ein neues Kerndatensystem eingerichtet werden, das neben Stammdaten zur Person auch Fingerabdrücke, Kontaktdaten, Informationen zu Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen sowie Bildungsqualifikationen enthält. Neben den Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollen künftig auch Grenzbehörden, Polizeien, Aufnahmeeinrichtungen, die Bundesagentur für Arbeit und die zuständigen Sozialhilfebehörden Zugriff auf die Daten erhalten.