Freiburg, Stuttgart (epd)Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mahnte, die aufgeheizte Stimmung nach den Vorfällen in Köln könne kein Freibrief dafür sein, jetzt Flüchtlinge unter Generalverdacht zu stellen. Die baden-württembergische Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) lehnte ein grundsätzliches Eintrittsverbot für Flüchtlinge in Diskotheken ab. "Das ist nicht mit dem Diskriminierungsverbot vereinbar", sagte sie am Montag in Stuttgart dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Bei konkreten Vorfällen Hausverbot
Auch die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders, sagte: "Pauschale Einlassverbote für bestimmte ethnische Gruppen darf es nicht geben." Das Diskriminierungsverbot im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz dürfe nicht aufgeweicht werden. Clubs können nach ihren Worten zwar bei konkreten Vorfällen Hausverbote aussprechen. Aggressive oder alkoholisierte Personen könnten von vornherein abgewiesen werden. "Die ethnische Herkunft darf aber bei der Türpolitik nie eine Rolle spielen", unterstrich Lüders.
Auch Öney betonte, Diskothekenbetreiber dürften von ihrem Hausrecht Gebrauch machen - insbesondere, wenn Störenfriede auftauchten und die Gäste belästigten. Ein Hausverbot dürfe sich jedoch nicht pauschal gegen eine Gruppe richten.
Am Wochenende war bekannt geworden, dass nach einer Reihe von Zwischenfällen wie Taschendiebstählen und auch sexueller Belästigung die meisten Freiburger Clubs und Diskotheken Flüchtlinge gar nicht mehr oder nur noch in beschränkter Zahl hineinlassen. Die Verbote stießen in der Politik auf Protest. Der Grünen-Politiker Volker Beck nannte sie "klar rechtswidrig".
Bei den pauschalen Hausverboten in Freiburg scheint es sich allerdings eher um Einzelfälle zu handeln. Im Polizeipräsidium Stuttgart liegen keine Beschwerden vor. "Mir ist absolut nichts bekannt", sagte ein Sprecher dem epd.