Revisionsverfahren gegen SS-Mann Gröning verzögert sich

epd-bild/Hans-Juergen Wege
Der frühere SS-Mann Oskar Gröning.
Revisionsverfahren gegen SS-Mann Gröning verzögert sich
Das Urteil gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning ist weiterhin nicht rechtskräftig.

Lüneburg (epd)Aus formalen Gründen verzögere sich die Revision vor dem Bundesgerichtshof, sagte die Sprecherin des Landgerichts Lüneburg, Frauke Albers, am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd). Sie könne keine Prognose abgeben, wann der Fall in Karlsruhe verhandelt wird.

Indirekt an der Tötung beteiligt

Der 94-jährige Gröning war im Juli des vergangenen Jahres in einem weltweit beachteten Prozess wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Lüneburg hatte es als erwiesen angesehen, dass Gröning in seiner damaligen Funktion im NS-Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau zumindest indirekt an der Tötung ungarischer Juden beteiligt war.

Gegen den Lüneburger Richterspruch hatten sowohl die Verteidiger Grönings als auch Anwälte mehrerer Nebenkläger Einspruch eingelegt. Während die Verteidigung das Urteil als zu hart erachtet, strebt die Nebenklage eine Verurteilung Grönings wegen Mordes an. Das Landgericht Lüneburg hatte die entsprechenden Anträge gesammelt, an die Prozessbeteiligten weitergeleitet und schließlich an die Generalstaatsanwaltschaft Celle gegeben. Von dort sollten die Akten an den Bundesgerichtshof gehen.

Die Celler Behörde habe jedoch bemängelt, dass diejenigen Nebenklagevertreter, die keine Revision beantragt haben, die Akten nicht erhalten hätten, sagte Albers. Das sei vom Landgericht inzwischen aber nachgeholt worden.