Ehemaliger KZ-Sanitäter steht ab Ende Februar vor Gericht

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Justitia.
Ehemaliger KZ-Sanitäter steht ab Ende Februar vor Gericht
Ein 95-jähriger Mann aus Vorpommern, der als SS-Sanitäter im KZ Auschwitz-Birkenau gearbeitet haben soll, muss sich ab dem 29. Februar vor dem Landgericht Neubrandenburg verantworten.

Neubrandenburg (epd)Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in dem Konzentrationslager in mindestens 3.681 Fällen Beihilfe zum Mord geleistet zu haben, wie das Landgericht am Montag in Neubrandenburg mitteilte. Er soll in der Zeit vom 15. August 1944 bis zum 14. September 1944 durch seine Tätigkeit dazu beigetragen haben, dass die SS-Leute handlungsfähig waren und die Massenvernichtung von Deportierten ausführen konnten.

Eine direkte Tatbeteiligung an Selektionen konnte dem Mann laut früheren Angaben der Staatsanwaltschaft nicht nachgewiesen werden. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm drei bis 15 Jahre Haft. Ein polnisches Gericht in Krakau hatte den heute 95-Jährigen im Jahr 1948 wegen seiner Zugehörigkeit zur SS verurteilt. Etwa dreieinhalb Jahre soll er in Polen inhaftiert gewesen und nach Verbüßung der Strafe nach Vorpommern zurückgekehrt sein.

Eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit attestiert

In dem der Anklageschrift zugrunde gelegten Tatzeitraum gingen im KZ Auschwitz-Birkenau wenigstens 14 Gefangenentransporte ein, unter anderem aus Rhodos, Triest, Lyon, Mauthausen, Wien und Westerbork (Niederlande). In dem Zug aus Westerbork befand sich auch Anne Frank, die Verfasserin der bekannten Tagebücher, mit ihren Eltern und ihrer Schwester. Anne Frank wurde später in das KZ Bergen-Belsen deportiert, wo sie im März 1945 starb.

Das Landgericht Neubrandenburg hatte im Juni vergangenen Jahres zunächst mitgeteilt, dass es das Hauptverfahren gegen den Mann nicht eröffnen werde, weil der damals 94-Jährige verhandlungsunfähig sei. Er leide an einer senilen Demenz, die mittlerweile zu ausgeprägten kognitiven Einschränkungen geführt habe. Dies sei durch Sachverständigengutachten belegt. Gegen diese Entscheidung des Landgerichts hatte die Staatsanwaltschaft Schwerin sofortige Beschwerde eingelegt. Sie ging davon aus, dass das Landgericht "die dauernde Verhandlungsunfähigkeit des Angeschuldigten rechtsfehlerhaft festgestellt" habe.

Dieser Beschwerde gab das Oberlandesgericht Rostock Anfang Dezember 2015 statt. Ein neues Gutachten hatte dem Angeschuldigten eine eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit attestiert. Weil jedoch nicht feststeht, ob der Angeklagte aktuell reise- und verhandlungsfähig ist, wird es voraussichtlich zu Beginn des Verfahrens am 29. Februar auch um den Gesundheitszustand des Angeklagten gehen, heißt es in der Mitteilung des Landesgerichts. Die Kammer hat für den ersten Verhandlungstag einen Sachverständigen geladen. Zwei weitere Verhandlungstage sind auf den 14. und 30. März festgesetzt.