Berlin (epd)Die Bundesregierung will die Ausweisung straffällig gewordener Ausländer und Asylbewerber deutlich erleichtern. Keine zwei Wochen nach der Silvesternacht in Köln stellten Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Dienstag in Berlin ihre Einigung auf verschärfte Regelungen vor. Danach haben auch geringe Freiheitsstrafen künftig ein starkes Gewicht bei der Abwägung von Bleibe- und Ausweisungsinteressen.
Besonderes Ausweisungsinteresse
De Maizière sagte: "Das ist eine harte, aber richtige Antwort des Staates." Der Innen- und der Justizminister wollen mit der Verschärfung gezielt Täter erfassen, die wegen gewalttätiger Angriffe auf das Leben einer Person, wegen Körperverletzung, Sexualdelikten, Angriffen auf Polizisten und wegen Serieneinbrüchen verurteilt worden sind.
Künftig soll in diesen Fällen jede Freiheitsstrafe ein "besonderes Ausweisungsinteresse" des Staates begründen, das gegen die Bleibeinteressen der Person abgewogen werden muss. Das ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Bisher gilt das erst bei Gefängnisstrafen von mehr als einem Jahr. Ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse ist laut de Maizière künftig gegeben, wenn der Täter zu mindestens einem Jahr Freiheitsentzug verurteilt worden ist.
Bisher liegt die Hürde bei zwei oder mehr Jahren. Allerdings können einer Abschiebung reale Hindernisse entgegenstehen - etwa dass der Herkunftsstaat die Rücknahme seiner Staatsbürger verweigert. Auch spielt es eine Rolle, wie lange ein Ausländer in Deutschland lebt und ob er Familie hat.
Die Verschärfungen sollen laut de Maizière auch für Heranwachsende gelten. Ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist, spiele keine Rolle. Für alle anderen Delikte gelten die bisherigen Regelungen weiter. Maas sagte, die gezielten Verschärfungen seien nicht nur angemessen, "sondern auch notwendig, um die überwältigende Mehrheit der unbescholtenen Flüchtlinge in Deutschland zu schützen. Diese haben es nicht verdient, mit kriminellen Ausländern in einen Topf geworfen zu werden."
Neu aufgenommen werden soll ins Aufenthaltsrecht, dass sich Ausländer grundsätzlich rechtstreu zu verhalten haben. Auch die Regelungen für Flüchtlinge im Asylverfahren werden verschärft. Während bisher eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren dazu führen kann, dass die Anerkennung verweigert wird, soll dies künftig schon für Flüchtlinge gelten, die zu mindestens einem Jahr Gefängnis verurteilt sind. Voraussetzung ist - wie auch bei Ausländern -, dass schwere Delikte gegen Personen oder die Staatsmacht begangen worden sind.
Bisher Widerstand nachweisen
Die Minister sagten, die Verschärfungen sollten so schnell wie möglich umgesetzt werden. Ob sie in das Asylpaket II eingefügt werden, das de Maizière zufolge möglichst noch im Januar ins Kabinett kommen soll, ließ er offen. Maas kündigte an, dass auch das Sexualstrafrecht zügig verschärft werde. Fälle wie in Köln seien dann strafbar.
Der Entwurf des Justizministers, der sich seit Weihnachten in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung befindet, schließt Maas zufolge Schutzlücken bei Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch. Frauen, die zum Widerstand unfähig waren, weil sie überrascht wurden, unter Schock standen oder noch schwerere Verletzungen fürchten mussten, können künftig leichter eine Vergewaltigung geltend machen. Bisher müssen sie ihren Widerstand nachweisen. Auch behinderte Menschen sollen besser geschützt werden. Über die Einigung auf die Gesetzesverschärfungen und die Konsequenzen sollte am Dienstagnachmittag in den Bundestagsfraktionen gesprochen werden.