Berlin (epd)Nach den Übergriffen in Köln werden die Rufe nach einer Verschärfung asylrechtlicher Regelungen lauter. Unionspolitiker fordern, alle zu Haftstrafen verurteilten Flüchtlinge im Asylverfahren abzulehnen. Vize-Kanzler Sigmar Gabriel (SPD) sprach sich dafür aus, Straftäter konsequenter abzuschieben. Es gehe jetzt darum, alle Möglichkeiten des internationalen Rechts auszuloten, "um kriminelle Asylbewerber in ihre Heimat zurückzuschicken", sagte der SPD-Chef der "Bild"-Zeitung (Freitagsausgabe). Zudem forderte er, kriminelle Ausländer sollten ihre Haftstrafe im Ausland verbüßen. Dem widerspricht Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU).
Zu prüfen wäre, wie der Grundsatz "Haft im Heimatland" wieder verwirklicht werden könne. "Warum sollen deutsche Steuerzahler ausländischen Kriminellen die Haftzeit bezahlen?" fragte der SPD-Chef. De Maizière sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Samstagsausgabe): "Wenn hier ein Ausländer ein Verbrechen begangen hat, kann doch nicht immer die Reaktion sein, dass wir den Straftäter in sein Heimatland zurückschicken, wo er vielleicht gar nicht bestraft wird." Auch ein Asylbewerber, der in Deutschland straffällig geworden sei, müsse "hier die Härte des Rechtsstaats" spüren.
18 der 31 Tatverdächtigen Asylbewerber
Der Asylrechtsanwalt Victor Pfaff zweifelt indes an der Umsetzbarkeit von Gabriels Vorschlag. "Es gibt Abkommen, die regeln, wann jemand zur Strafvollstreckung in sein Heimatland überstellt werden kann. Aber das ist sehr kompliziert", sagte er dem epd. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums muss in jedem Einzelfall das zuständige Oberlandesgericht darüber entscheiden.
Gruppen junger Männer hatten in der Silvesternacht vor dem Kölner Hauptbahnhof offenbar gezielt Frauen sexuell bedrängt und bestohlen. Das Bundesinnenministerium teilte am Freitag mit, dass von den 31 von der Bundespolizei festgestellten Tatverdächtigen 18 Asylbewerber seien. Bereits zuvor war eine Debatte darüber entbrannt, ob die Gesetze zur Ausweisung von Asylbewerbern verschärft werden sollen.
Im Mittelpunkt steht dabei die von de Maizière (CDU) angeregte Herabsenkung der Hürde, ab der sich Straffälligkeit auf das Asylverfahren auswirkt. Bislang ist das erst bei einer Freiheitsstrafe von drei Jahren der Fall.
Silvesternacht Thema im Innenausschuss
Antragsteller sollten bereits dann von der Asylberechtigung ausgeschlossen sein, "wenn sie rechtskräftig wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt werden", forderte die CDU-Vizevorsitzende Julia Klöckner in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgaben). Mit dieser Forderung will sich die CDU-Bundestagsfraktion bei ihrer Klausur in Mainz beschäftigen. Auch der Innenausschuss des Bundestags wird sich am nächsten Mittwoch mit der Silvesternacht in Köln befassen.
Der Frankfurter Asylrechtsexperte Victor Pfaff mahnte, bei der Debatte nicht Ausweisungen mit Abschiebungen zu verwechseln. Selbst wenn ein Asylantragsteller verurteilt würde, könne er nur abgeschoben werden, wenn flüchtlingsrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. "Einen Syrer wird man nicht abschieben können", betonte Pfaff.
Grünen-Chef Cem Özdemir sagte der Tageszeitung "Die Welt": "Ich warne davor, jetzt nur symbolträchtig verschärfte Gesetze zu fordern." Es komme darauf an, die Polizei in Bund und Ländern so auszustatten, dass sie ihren Auftrag wirksam erfüllen könne.