Berlin (epd)"Wenn hier ein Ausländer ein Verbrechen begangen hat, kann doch nicht immer die Reaktion sein, dass wir den Straftäter in sein Heimatland zurückschicken, wo er vielleicht gar nicht bestraft wird", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Samstagsausgabe). "Er muss hier im Prinzip vor Gericht", ergänzte er.
In Deutschland "Härte des Rechtsstaats" spüren
Auch ein Asylbewerber, der in Deutschland straffällig geworden sei, müsse "hier die Härte des Rechtsstaats" spüren, erklärte der Minister mit Blick auf die Attacken gegen Frauen in der Silvesternacht, die offenbar auch von Flüchtlingen ausgingen. "Es kann nicht sein, dass wir einen Teil der Straftäter in Länder abschieben, wo sie nicht bestraft werden, sondern uns eine lange Nase zeigen", sagte der Minister.
Damit widersprach der Bundesinnenminister einer Forderung von Vize-Kanzler Sigmar Gabriel (SPD). Zu prüfen wäre, wie der Grundsatz "Haft im Heimatland" wieder verwirklicht werden könne, hatte Gabriel der "Bild"-Zeitung vom Freitag gesagt. "Warum sollen deutsche Steuerzahler ausländischen Kriminellen die Haftzeit bezahlen?", fragte er. Die Androhung, in der Heimat hinter Gitter zu kommen, schrecke die Täter zudem weit mehr ab als eine Haftzeit im deutschen Gefängnis.