Hildesheim, Berlin (epd)Nach der erneuten Prüfung des Sachverhaltes hätten sich keine Hinweise auf weitere Straftaten ergeben, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Dienstag dem Sender. Auch ein Verfahren wegen Strafvereitelung gegen das Bistum komme nicht in Betracht.
Der WDR und "Spiegel Online" hatten dem Hildesheimer Bischof Norbert Trelle vorgeworfen, er sei Hinweisen auf Übergriffe des Priesters Peter R. (74) nicht konsequent nachgegangen. Der WDR hatte den bereits neun Jahre zurückliegenden, aber nicht verjährten Fall Ende November in einer Fernseh-Dokumentation wieder aufgegriffen. An Pfingsten 2006 soll der inzwischen suspendierte Peter R. in Berlin ein damals elfjähriges Mädchen aus Hildesheim sexuell bedrängt haben.
Ein Bistumssprecher sagte dem NDR, die aktuelle Entscheidung der Staatsanwaltschaft nehme man zur Kenntnis. Der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle hatte die Vorwürfe der Vertuschung mehrfach zurückgewiesen. Zugleich räumte er Mitte Dezember ein, das Bistum hätte möglicherweise früher die Staatsanwaltschaft informieren müssen.
Wiederaufnahme geprüft
Im März 2010 hatte das nunmehr 14-jährige Mädchen nach Angaben des Bistums von Umarmungen und Küssen durch den Priester berichtet. Diese hätten sich vier Jahre zuvor bei einem Besuch in Berlin ereignet. Die Verantwortlichen sahen damals zunächst keine Anzeichen für sexuellen Missbrauch. Erst als das Mädchen im November 2010 von weiteren Annäherungsversuchen des Priesters berichtete, schalteten sie die Staatsanwaltschaft ein. Laut WDR und "Spiegel Online" hat es jedoch bereits im ersten Gespräch im März 2010 Hinweise auf Grenzverletzungen des Priesters gegeben.
Peter R. gilt als einer der Haupttäter im Missbrauchsskandal am Berliner Gymnasium Canisius-Kolleg, der im Januar 2010 bekanntwurde. Seine dortigen Taten aus den 1970er und 80er Jahren sind aber inzwischen verjährt. Später arbeitete er rund 20 Jahre lang im Bistum Hildesheim.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte die ersten Ermittlungen in dem Fall 2011 wegen geringen öffentlichen Interesses gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Zuletzt hatte sie nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe eine Wiederaufnahme geprüft.