Arbeit und Soziales: Das ändert sich im neuen Jahr

epd-bild / Norbert Neetz
Die Hartz IV-Sätze werden 2016 angehoben.
Arbeit und Soziales: Das ändert sich im neuen Jahr
Anfang 2015 wurde der Mindestlohn eingeführt. Zum Beginn des kommenden Jahres sind die Änderungen in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik weniger spektakulär. Ein Überblick:

Berlin (epd)Hartz-IV

- Die Hartz-IV-Sätze werden angehoben. Alleinstehende Erwachsene erhalten nächstes Jahr 404 und damit fünf Euro mehr im Monat. Ehe- und Lebenspartner bekommen 364 Euro. Das sind vier Euro mehr als bisher.

Die Hartz-IV-Leistungen für Kinder bis sechs Jahre sollen um drei Euro auf 237 Euro und für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren ebenfalls um drei Euro auf 270 Euro angehoben werden. Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren sind künftig 306 Euro im Monat vorgesehen, vier Euro mehr als bislang.

Sozialhilfe

- Sozialhilfe: Die Sozialhilfesätze steigen analog zu den Hartz-IV-Leistungen.

- Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird per Gesetz von sechs auf zwölf Monate verlängert. Auch bisher wird das Kurzarbeitergeld schon zwölf Monate lang gezahlt. Doch musste das jährlich per Verordnung geregelt werden.

Arbeitslosengeld

- Die Sonderregelung zum Arbeitslosengeld wird bis Ende 2016 verlängert. Arbeitnehmer, die immer wieder nur kurzfristig beschäftigt werden, erwerben schon nach sechs Monaten Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das soll sie davor schützen, sofort auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen zu sein. Normalerweise muss ein Arbeitnehmer binnen zweier Jahre mindestens zwölf Monate in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben, um Arbeitslosengeld beantragen zu können.

Hilfe zur Ausbildung

- Geduldete und andere Flüchtlinge erhalten nach 15 Monaten statt nach vier Jahren in Deutschland einen Anspruch auf Hilfen zur Ausbildung. Dazu zählt auch die Berufsausbildungsbeihilfe. Sie wird gezahlt an Jugendliche, die nicht mehr bei den Eltern wohnen während einer Berufsausbildung, einer berufsvorbereitenden Maßnahme oder beim nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses.

Rentenversicherung

- Der Beitragssatz in der Rentenversicherung beträgt weiterhin 18,7 Prozent des Einkommens.

- Infolge der sukzessiven Einführung der Rente mit 67 steigt die Regelsaltersgrenze auch 2016 weiter. Sie liegt für Arbeitnehmer, die 1949 geboren sind, bei 65 Jahren und fünf Monaten.