Menschenrechtsgericht verwirft Klage von afghanischem Kinder-Ehepaar

Menschenrechtsgericht verwirft Klage von afghanischem Kinder-Ehepaar
Der Schutz der Familie bei einem Asylantrag gilt nicht für Kinder-Ehen.

Straßburg (epd)Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte am Dienstag in Straßburg, dass sich ein minderjähriges afghanisches Paar nicht auf das Recht auf Einheit der Familie berufen könne. Die heute 19 und 23 Jahre alten Afghanen hatten geklagt, weil sie während des Asylverfahrens getrennt und der junge Mann abgeschoben wurde.

Trennung rechtmäßig

Die beiden Kläger hatten 2010 im Iran religiös geheiratet, als das Mädchen 14 Jahre alt war. Ihre Hochzeit wurde nicht registriert. Nach ihrer Einreise nach Europa über Italien beantragten sie 2011 in der Schweiz Asyl. Die Schweizer Behörden lehnten den Antrag ab, weil gemäß dem Dublin-Verfahren Italien als Einreiseland für die Bearbeitung zuständig gewesen sei. Das minderjährige Mädchen blieb in der Schweiz, ihr Mann wurde nach Italien abgeschoben.

Beide klagten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weil dadurch ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden sei. Die Richter in Straßburg entschieden jedoch am Montag, dass die Trennung der beiden rechtmäßig war. Die Schweiz müsse die Ehe von Minderjährigen nicht anerkennen.