Bistum Hildesheim weist Vorwürfe in Missbrauchsskandal zurück

epd-bild / Maik Schuck
Norbert Trelle, katholischer Bischof von Hildesheim.
Bistum Hildesheim weist Vorwürfe in Missbrauchsskandal zurück
In einer WDR-Reportage wurde dem katholischen Bistum Hildesheim vorgeworfen, im Jahr 2010 die Staatsanwaltschaft zu spät über einen Missbrauchsvorwurf informiert zu haben. Das Bistum weist die Vorwürfe zurück.

Hildesheim (epd)"Angesichts des tatsächlichen Ablaufs der Geschehnisse sind die Vorwürfe in keiner Weise haltbar", sagte der stellvertretende Generalvikar, Weihbischof Heinz-Günter Bongartz, am Dienstag in Hildesheim. In einer am Montagabend im Ersten gesendeten WDR-Reportage hatte es geheißen, das Bistum habe verhindert, dass Straftaten des Haupttäters in dem vor fünf Jahren bekanntgewordenen Missbrauchsskandal am Berliner Canisius-Kolleg verfolgt worden seien.

Bischof Norbert Trelle sagte, die Kirche würde es begrüßen, wenn die Staatsanwaltschaft angesichts der jüngsten Entwicklung die Ermittlungen wieder aufnimmt. Nachdem die Erziehungsberechtigten im Namen des Opfers im November 2010 eindeutige Vorwürfe erhoben hatten, habe das Bistum die Missbrauchsanzeige unmittelbar an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Das zuvor im März 2010 stattgefundene Gespräch in Begleitung der Lehrerin der damals 14-Jährigen habe keine eindeutigen Hinweise auf sexuellen Missbrauch ergeben.

Weihbischof: Nicht im Geheimen ermittelt

Da sich das Mädchen gegenüber dem Missbrauchsbeauftragten aber eher verschlossen gezeigt habe, sei es ermutigt worden, mit Personen seines Vertrauens zu sprechen. Bongartz sagte: "Damit wollten wir einen Anstoß geben und helfen, dass sich das Mädchen gegebenenfalls öffnen kann." Ein solches Vorgehen werde von vielen Opferverbänden ausdrücklich empfohlen, fügte der Weihbischof hinzu.

Die Chronologie der Ereignisse habe der zuständigen Redakteurin der WDR-Reportage vorgelegen, sagte Bongartz: "Uns ist es unverständlich, wie auf dieser Grundlage derartige Vorwürfe erhoben werden können." Die Kirche habe nicht im Geheimen ermittelt. Das nach Abschluss des staatsanwaltschaftlichen Verfahrens angewandte kirchenrechtliche Strafverfahren sei als zusätzliche disziplinarische Maßnahme zu verstehen.