Berlin (epd)Am Freitag billigte der Bundesrat ein Gesetz, das die auf Wiederholung angelegte, sogenannte geschäftsmäßige Unterstützung bei der Selbsttötung unter Strafe stellt. Das Gesetz wurde nach langer und kontroverser Debatte Anfang November durch eine Mehrheit im Bundestag verabschiedet.
Hilfe ist nicht verboten
Die Regelung zielt vor allem auf Sterbehilfe-Vereine, die Sterbewilligen Assistenz beim Suizid anbieten. Ihr Handeln kann künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden. Die Hilfe beim Suizid ist in Deutschland grundsätzlich nicht verboten. Viele Abgeordnete sahen im Modell der Vereine jedoch einen Missbrauch dieses Graubereichs.
Hilfe beim Suizid wird geleistet, wenn einem Sterbewilligen etwa todbringende Medikamente überlassen, allerdings nicht verabreicht werden. Andernfalls wäre es Tötung auf Verlangen. Sie steht bereits unter Strafe.
Gewissensentscheidungen nicht sanktionieren
Bei der Neuregelung der Suizid-Assistenz reichten die Vorschläge von einem Komplett-Verbot bis zu einer ausdrücklichen Erlaubnis für Ärzte und Organisationen. Das Gesetz, das eine Mehrheit erhielt, verbietet die organisierte Suizidhilfe, will aber Gewissensentscheidungen von Ärzten und Angehörigen im Einzelfall nicht sanktionieren. Der Verein "Sterbehilfe Deutschland" von Roger Kusch, auf den die Regelung unter anderem zielt, hat Klage gegen das Gesetz angekündigt.