Berlin (epd)Bei der Eröffnung der Sitzung sagte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) in Berlin, damit werde im Parlament eine längere und gründliche Diskussion abgeschlossen. Die öffentliche Debatte über die Hilfe beim Suizid sei damit aber sicher nicht beendet.
Fraktionszwang aufgehoben
Den Abgeordneten liegen vier Gesetzentwürfe vor, die von einem kompletten Verbot der Suizidbeihilfe bis zu einer ausdrücklichen Erlaubnis für Ärzte und Organisationen reichen. Die meisten Unterstützer hat ein Antrag, der die organisierte Hilfe bei der Selbsttötung unter Strafe stellen und damit das Aus für Sterbehilfe-Vereine bezwecken will.
Für die Abstimmung ist der Fraktionszwang aufgehoben. Anders als üblich wird in einem Stimmzettelverfahren in voraussichtlich mehreren Durchgängen über die Gesetzentwürfe abgestimmt. Möglich ist dabei auch, dass gar keine Neuregelung am Ende eine Mehrheit bekommt. Dann bleibt die bisherige Rechtslage bestehen.