Bundestag entscheidet über Hospiz- und Palliativgesetz

epd-bild / Werner Krüper
Verlegung eines Patienten auf eine Palliativstation.
Bundestag entscheidet über Hospiz- und Palliativgesetz
Bedford-Strohm: Liebevolle Betreuung verhindert Suizidwünsche
Am Donnerstag stimmt der Bundestag über das Hospiz- und Palliativgesetz ab. Vor der abschließenden Beratung haben Wohlfahrtsverbände nochmals auf Verbesserungen gedrungen. Pflegebedürftige in Heimen würden schlechter gestellt.

München, Berlin (epd)Die Angst vor einem qualvollen Sterbeprozess könne man Menschen nur nehmen, wenn sie sich am Lebensende auch gut versorgt wissen, sagte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie am Mittwoch in Berlin. Leider reiche das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der Palliativversorgung in Pflegeheimen und Krankenhäusern dafür nicht aus.

Der Bundestag stimmt an diesem Donnerstag über das Gesetz von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ab, das die Hospiz- und Palliativversorgung verbessern soll. Die Ausgaben für diesen Bereich werden um ein Drittel erhöht. Der größte Teil der zusätzlichen 200 Millionen Euro pro Jahr soll in die Finanzierung der über 200 Hospize, rund 1.500 ambulanten Hospizdienste und der Palliativstationen fließen.

Pflegebedürftige in Heimen schlechter gestellt

Wohlfahrtsverbände begrüßen dies grundsätzlich, beklagen aber auch, dass für Menschen in Pflegeheimen und normalen Stationen der Krankenhäuser zu wenig bewirkt wird. Pflegebedürftige Menschen in Heimen würden systematisch schlechter gestellt, erklärte AWO-Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Das Gesetz bleibe "Stückwerk".

Die Gesundheitsexpertin der Grünen im Bundestag, Elisabeth Scharfenberg, bezeichnete das Gesetz als "kleinen Schritt" für Verbesserungen. "Es muss noch viel mehr getan werden, damit sich der Hospiz- und Palliativgedanke in unserer Gesellschaft und in der Versorgung fest verankert", ergänzte sie.

Die Verbesserungen in der Hospiz- und Palliativmedizin werden im Zusammenhang mit der Debatte um Sterbehilfevereine beschlossen. Am Freitag stimmt das Parlament über fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe ab, die von einem Verbot der Suizidhilfe bis hin zur ausdrücklichen Erlaubnis dieser Form der Sterbehilfe reichen.

Möglichkeiten der Palliativmedizin nutzen

Der Ratsvorsitzende der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, sprach sich erneut für ein Verbot der organisierten Sterbehilfe aus, wie es der Gesetzentwurf der Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) vorsieht. Auch Bedford-Strohm sieht zwischen den Sterbewünschen und der Versorgung am Lebensende einen Zusammenhang. Anstatt die Hürden für Suizid zu senken, müssten alle Möglichkeiten der Palliativmedizin genutzt werden, sagte er dem epd. Wenn die Menschen am Lebensende liebevoll betreut würden, kämen sie erst gar nicht auf die Idee, sich das Leben nehmen zu wollen.

"Wenn allen Schwerkranken und Sterbenden eine ausreichende und gute Palliativversorgung zur Verfügung stünde, würde sich die Frage nach einem Suizid in der Regel nicht stellen", sagte Döcker von der AWO. Auch die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Christine Lambrecht, unterstrich die Bedeutung des Hospiz- und Palliativgesetzes. Verbesserungen seien wichtig, damit möglichst alle Menschen am Lebensende gut versorgt würden, sagte sie.