Kraft Amt gehört die Präses der Synode, Irmgard Schwaetzer, dem 15 Mitglieder zählenden Leitungsgremium an. Bei der Wahl der Ratsmitglieder ist laut Grundordnung die bekenntnismäßige und landschaftliche Gliederung der EKD zu berücksichtigen. Zudem ist die Ausgewogenheit des Geschlechterverhältnisses zu beachten.
In einem ersten Schritt bestimmen die Synode und die Kirchenkonferenz - als Vertretung der 20 evangelischen Landeskirchen - 14 Mitglieder für den Rat der EKD. Bei der Ratswahl sind alle 120 Mitglieder der Synode stimmberechtigt sowie die Kirchenkonferenz mit 20 Stimmen. Gewählt ist, wer mindestens zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Aus der Mitte der gewählten Ratsmitglieder bestimmen Synode und Kirchenkonferenz gemeinsam in getrennten Wahlgängen mit Zwei-Drittel-Mehrheit den neuen Ratsvorsitzenden sowie dessen Stellvertreter. Die Amtszeit des neuen Rates erstreckt sich bis 2021.