Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet

epd-bild / Norbert Neetz
Das Gesetz verpflichtet Telekommunikations-Anbieter, Telefonnummern und IP-Adressen für zehn Wochen zu speichern.
Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet
Bei der namentlichen Abstimmung im Bundestag haben die Abgeordneten mehrheitlich für die Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Es gilt künftig für Telefonnummern und IP-Adressen. Ob es auch für SMS gilt, ist offen.

Berlin (epd)Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. 404 Abgeordnete votierten bei der namentlichen Abstimmung mit Ja, 148 mit Nein. Sieben Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Die Opposition lehnte das Gesetz ab. Es verpflichtet Telekommunikations-Anbieter, Telefonnummern und IP-Adressen für zehn Wochen zu speichern. Standortdaten müssen vier Wochen lang gesichert werden.

Datenhehlerei unter Strafe gestellt

Die Daten sollen nur in Deutschland gespeichert werden. Nach Ablauf der Fristen müssen sie gelöscht werden. Die Betroffenen müssen informiert werden, wenn ein Zugriff auf ihre Daten erfolgt. Zudem wird Datenhehlerei unter Strafe gestellt und mit bis zu drei Jahren Haft bestraft. Damit sollen die bei den Anbietern gespeicherten Daten vor Zugriffen von Hackern oder anderen geschützt werden.

Polizei und Staatsanwaltschaft sollen bei schweren Verbrechen wie Mord, Totschlag, Terror oder Internet-Kriminalität wie etwa Kinderpornografie Zugriff auf die Daten erhalten. Voraussetzung ist ein richterlicher Beschluss. Die Inhalte von Anrufen werden nicht festgehalten. Offen ist aber nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (Freitagsausgabe), ob dies auch für SMS gilt.

E-Mails sind nach Angaben von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) von der Speicherpflicht ausgenommen. Maas räumte ein, dass die Vorratsdatenspeicherung einen Engriff in die informationelle Selbstbestimmung darstellt, sagte aber, er sei "verhältnismäßig". Die Speicherung gebe Polizei und Justiz ein zusätzliches Instrument an die Hand, um bei schweren Straftaten zu ermitteln. Journalisten und andere Berufs-Geheimnisträger würden besonders geschützt, sagte Maas. Ihre Verkehrsdaten dürften nicht herausgegeben werden. Das gelte nicht nur für hauptberuflich, sondern auch für nebenberuflich beschäftigte und freie Journalisten sowie für Blogger.

Die Wirkungen der Vorratsdatenspeicherung sollen in den kommenden drei Jahren evaluiert werden. Dies war während der Parlamentsberatungen neu in den Gesetzentwurf aufgenommen worden.

"Gift für unsere Demokratie"

Die Opposition kritisierte das Gesetz scharf. Der rechtspolitische Sprecher der grünen Fraktion, Konstantin von Notz sprach von einem "Dammbruch" und "Gift für unsere Demokratie" und warf Maas vor, kein Rückgrat gezeigt zu haben. Der Justizminister hatte sich zunächst strikt gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, seine Haltung nach dem Attentat auf "Charlie Hebdo" in Paris aber auf Druck der Union und des SPD-Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel geändert.

Grüne und die Linksfraktion kritisierten außerdem, die Ausnahmen für Journalisten und andere Berufsgeheimnisträger seien unzureichend und ungenau formuliert. Die Rechts-Expertin der Linksfraktion, Halina Wawzyniak, warf der Regierung vor, alle Bürger würden unter Generalverdacht gestellt. Es sei überhaupt nicht erwiesen, dass die massenhafte Datenspeicherung zur Aufklärung schwerer Straftaten erforderlich sei.