Bundestag beschließt rechtliche Aufwertung von Lebenspartnerschaften

epd-bild / Angelika Osthues
In Gesetzen ist künftig nicht nur von Eheleuten, sondern ausdrücklich auch von Lebenspartnern die Rede.
Bundestag beschließt rechtliche Aufwertung von Lebenspartnerschaften
Der Bundestag hat am Donnerstagabend in Berlin ein Gesetz zur weiteren rechtlichen Angleichung der Lebenspartnerschaft für Homosexuelle an die Ehe beschlossen.

Berlin (epd)Die Vorlage von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) enthält Änderungen in geltenden Gesetzen. Wo bisher nur von Eheleuten die Rede ist, werden künftig auch Lebenspartner ausdrücklich genannt, etwa in Ausbildungsverordnungen, erbrechtlichen Regelungen oder im Asyl- und Aufenthaltsrecht.

Neu ist eine Regelung für Homosexuelle, die im Ausland eine Partnerschaft auf Lebenszeit eingehen oder heiraten wollen. Sie erhalten künftig von den deutschen Behörden die Bescheinigungen, die einige Länder dafür verlangen, etwa ein Ehefähigkeitszeugnis.

Kritik von der Opposition

Die Koalition aus Union und SPD sieht in dem Gesetz einen weiteren Schritt zur rechtlichen Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft. Die Opposition kritisiert es als unzureichend.

Das Gesetz enthält keine weiteren Regelungen zur Adoption. Anders als Ehepaare können Lebenspartner nicht gemeinsam ein Kind adoptieren. Sie in dieser Frage gleichzustellen, lehnt eine Mehrheit in der Union ab. Ebenso wendet sich die Unionsmehrheit gegen eine Öffnung der Ehe für Homosexuelle, wie sie die SPD befürwortet. Die politische Debatte darüber war in Deutschland nach dem Votum der Iren für die Einführung der Homo-Ehe im Frühjahr wieder aufgeflammt.