Berlin (epd)Unter dem Motto "Krankenhaus-Reform - So nicht!" sei außerdem bundesweit in Hunderten von Kliniken gegen das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung protestiert worden, teilten die Veranstalter mit.
70.000 Pflegekräfte fehlen
"Wir fordern eine am Wohl des Patienten orientierte Krankenhausreform", sagte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Thomas Reumann, vor dem Brandenburger Tor. Das Krankenhausstrukturgesetz liefere keine Lösungen für die akuten Probleme der meisten Krankenhäuser. Diese würden zum Teil sogar verschärft.
Die Personalkosten der 1,2 Millionen Beschäftigten in deutschen Krankenhäusern seien nicht gedeckt und würden durch die geplante Reform nochmals verschlechtert. Den Kliniken würden im Jahr 2017 eine Milliarde Euro entzogen, die für die Personalfinanzierung gebraucht werde, sagte Reumann.
Die Gewerkschaft ver.di erklärte, dass in den Krankenhäusern bundesweit 162.000 Stellen fehlen, davon alleine 70.000 Pflegekräfte. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe forderte die Bundesregierung dazu auf, die Kliniken gesetzlich dazu verpflichten, eine Mindestbesetzung der Stationen mit Pflegepersonal vorzunehmen. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, beklagte die unzureichende Bereitstellung von Investitionsmitteln.
Umbau zu Spezialzentren
Die Opposition im Bundestag sieht im Pflegepersonalmangel eine massive Gefährdung der Patientensicherheit. "Das Krankenhausstrukturgesetz kann die Versorgungslücke nicht einmal annähernd stopfen, da es viel zu gering ausgestattet ist", sagte Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflegepolitik von Bündnis 90/Die Grünen.
Die Krankenhausreform strebt einen Umbau der deutschen Krankenhauslandschaft in Spezialzentren und einen Abbau von Betten und Kliniken an. Je nach Qualität ihrer Behandlungen sollen die Kliniken Zu- und Abschläge erhalten. Von dem geplanten Strukturfonds in Höhe von 500 Millionen Euro sollen Länder oder Krankenhausträger zwar Gelder abrufen können, müssten aber Mittel in gleicher Höhe einsetzen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.