Die katholischen Eheleute reichten gegen ihren Steuerbescheid Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz ein, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) bestätigte. Im Einzug der Kirchensteuer durch das Finanzamt sehen die beiden einen Verstoß gegen die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit und gegen die europäische Grundrechte-Charta. Die Zahlungspflicht sei nicht zurechtfertigen, weil Mitglieder der römisch-katholischen Kirche in anderen europäischen Staaten keine Steuern zahlen müssten. (AZ: 5 K 1028/14.KO)
Über den Rechtsstreit soll am 10. Juli verhandelt werden. Klagen gegen die Kirchensteuer beschäftigten in der Vergangenheit bereits mehrfach deutsche Gerichte. Die Regelung, dass anerkannte Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern eine Steuer erheben und gegen Entgelt über die staatlichen Finanzbehörden einziehen lassen können, wurde dabei bislang stets bestätigt.