"Die neue Regelung dürfte zur Folge haben, dass die Länder die Neutralitätspflicht in ihren Gesetzen lockern und diese religionsfreundlicher gestalten", schreibt der evangelische Theologe in einem Gastbeitrag für die Wochenzeitung "Die Kirche" (Ausgabe vom 29. März). Das müsse auch für christliche und jüdische Symbole gelten.
Dröge begrüßte den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, weil es deutlich mache, "dass Religion keine Privatsache, sondern Teil der Öffentlichkeit ist". Zugleich nannte er aber in diesem Zusammenhang das sogenannte Kruzifixurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995, das Kreuze in Klassenzimmern verboten hatte, widersprüchlich. "Wenn jetzt ein Kopftuch als religiöses Symbol zumutbar ist, dann gehört auch das Kreuz wieder ins Klassenzimmer", sagte Dröge.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem am 13. März veröffentlichten Beschluss entschieden, dass ein Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen an Schulen nicht pauschal gelten darf. Künftig soll es für ein mögliches Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen auf konkrete Konflikte, eine konkrete Gefahr für die staatliche Neutralität oder den Schulfrieden ankommen. Die Richter korrigierten damit ein Urteil aus dem Jahr 2003, nach dem ein Kopftuch-Verbot prinzipiell als zulässig galt, wenn es in den Ländern entsprechende Gesetze gibt.