Bundesländer schieben Asylbewerber auch im Winter ab

dpa/Bernd Wüstneck
In Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern) fand am 06.12.2014 eine Demonstration unter dem Motto "Asylrecht ist Menschenrecht" statt, bei der ein Teilnehmer eine Darstellung von Maria und Josef mit dem Kinde auf dem Rücken trägt.
Bundesländer schieben Asylbewerber auch im Winter ab
Fast alle Bundesländer schieben Flüchtlinge weiterhin in ihre Herkunftsstaaten ab, selbst wenn dort strenger Winter herrscht. Die Ausnahme sind Schleswig-Holstein und Thüringen.

Als einzige Bundesländer wollen Schleswig-Holstein und Thüringen auf die Abschiebung von Flüchtlingen in Länder verzichten, in denen strenger Winter herrscht. Alle anderen Länder setzen ihre Abschiebepraxis auch in der kalten Jahreszeit fort, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) bei den zuständigen Behörden ergab. Die Kieler Regelung, die bis Ende März 2015 gilt, kommt vor allem abgelehnten Asylbewerbern aus Osteuropa und Asien zugute. Betroffen sind im nördlichsten Bundesland den Angaben zufolge 2.250 Menschen. Thüringens neuer Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte am Freitag nach seiner Vereidigung einen Winterabschiebstopp angekündigt.

Die bisherige Abschiebepraxis setzen hingegen Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Baden-Württemberg und Bayern fort. Die Zahl der Asylbewerber in Deutschland ist in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen. Allein von Januar bis Oktober beantragten 158.000 Menschen Asyl. Im ganzen Jahr 2013 waren es 127.000.

Schleswig-Holstein schiebt Flüchtlinge nicht mehr in Länder ab, in denen "eine Rückkehr in Sicherheit und Würde nicht gewährleistet ist", wie es hieß. Der Stopp gilt für alle Balkanstaaten, die nicht EU-Mitglied sind, die Türkei, die Ukraine und Russland. Auch Armenien, Aserbaidschan, der Irak, der Iran und Afghanistan gehören zu den Ländern, in die nicht abgeschoben wird. Innenminister Stefan Studt (SPD) sprach von einem Zeichen der Humanität. In vielen der Länder sei die wirtschaftliche und soziale Situation der meisten Menschen nach wie vor so schlecht, dass Rückführungen in der kalten Jahreszeit vermieden werden sollten. Von der Regelung ausgenommen sind Straftäter. In Schleswig-Holstein regiert eine Koalition aus SPD, Grünen und dem SSW, der Partei der dänischsprachigen Minderheit.

Neue rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen will Winter-Abschiebestopp für Flüchtlinge erlassen

Als eine ihrer ersten Amtshandlungen will die neue rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen einen Winter-Abschiebestopp für Flüchtlinge erlassen. Den Beschluss wolle das Kabinett schon am kommenden Dienstag fassen, sagte ein Sprecher der Thüringer Staatskanzlei am Samstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Wie lange der Abschiebestopp gelten soll und wer genau davon profitieren könnte, sei allerdings noch unklar, betonte der Sprecher.

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Aus einigen Bundesländern, die weiter abschieben, hieß es, man werde im Einzelfall die Lage im jeweiligen Herkunftsland berücksichtigen. So gibt es in Rheinland-Pfalz einen sogenannte Wintererlass, der die Behörden verpflichtet, bei geplanten Abschiebungen die Fälle von Schwangeren, Kranken sowie Familien mit Kindern besonders sorgfältig zu prüfen. Das Land hatte im vergangenen Jahr einen generellen Abschiebestopp für Roma aus den Balkanstaaten beschlossen. Diese Regelung werde es nicht erneut geben, hieß es.

Aus den nordrhein-westfälischen Innenministerium in Düsseldorf hieß es, die Ausländerbehörden seien für die Situation von Minderheiten wie Roma per Erlass besonders sensibilisiert worden. Jeder Einzelfall werde sorgfältig geprüft, um den besonderen Bedürfnissen der Menschen Rechnung zu tragen. Die Berliner Senatsinnenverwaltung verwies auf die Bestimmungen im Aufenthaltsgesetz. Danach darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem ihm ein "ernsthafter Schaden" oder "eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit" drohe.

Jeder Einzelfall wird sorgfältig nach humanitären Gesichtspunkten überprüft

Ein Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums erklärte, die Regelung aus dem vergangenen Jahr habe sich bewährt. Die Behörden seien besonders sensibilisiert, jeden Einzelfall in Anbetracht der kälteren Jahreszeit noch sorgfältiger nach humanitären Gesichtspunkten zu überprüfen. Auch aus Hamburg hieß es, die Behörden prüften jeden Einzelfall und berücksichtigten dabei auch Umstände wie das Wetter in den Herkunftsländern der Flüchtlinge.

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Die Bremer Behörden betonten, dass der Stadtstaat ohnehin nur selten Flüchtlinge abschiebt: Bis Ende Oktober seien - abgesehen von Straftätern - nur fünf Ausländer in diesem Jahr in ihre Heimat zurückgeschickt worden.

Ein Sprecher des hessischen Innenministeriums sagte, eine besondere Winterproblematik bei Abschiebungen habe sich in der Vergangenheit nicht ergeben. Aus Bayern, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern verlautete, in den Ländern habe es noch nie einen Winter-Abschiebestopp gegeben. In Sachsen wurde dieses Mittel nur sehr selten angewandt.