Zahlreiche Vereine und Verbände haben gegen die Pläne zur Festsetzung von Asylsuchenden auf dem künftigen Großflughafen Berlin-Schönefeld protestiert. In einer gemeinsamen Erklärung forderten sie in der Bundeshauptstadt die Länder Brandenburg und Berlin sowie die Bundesregierung dazu auf, auf die geplante Errichtung einer sogenannten Gewahrsamseinrichtung für Asyl-Schnellverfahren auf dem Flughafengelände zu verzichten. Stattdessen sollte Asylsuchenden ein reguläres Asylverfahren in Freiheit ermöglicht werden.
Das sogenannte Flughafenverfahren werde aus menschenrechtlichen und humanitären Gründen abgelehnt, hieß es. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, an allen deutschen Flughäfen auf die Inhaftierung Schutzsuchender und das Asyl-Schnellverfahren zu verzichten. Der Zeitdruck bei dem Verfahren mache es den gerade geflüchteten und teils schwer traumatisierten Menschen unmöglich, zur Ruhe zu kommen und Asylgründe geordnet vorzutragen. So komme es immer wieder zu eklatanten Fehlentscheidungen.
Zu den Erstunterzeichnern der Erklärung gehören neben den Flüchtlingsräten von Berlin und Brandenburg auch Asyl in der Kirche e.V., der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt, der Migrationsforscher Klaus J. Bade, die Bundesarbeitsgemeinschaft Pro Asyl, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband sowie evangelische und katholische Kirche.
Das Flughafenverfahren gibt es in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München
Das Flughafenverfahren wird nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge unter anderem angewendet, wenn ein Flüchtling keine oder gefälschte Ausweispapiere bei sich hat. Die Asylsuchenden bleiben im Transitbereich des Flughafens, solange ihr Antrag bearbeitet wird. In Deutschland gibt es das Flughafenverfahren in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München. Auch am künftigen Großflughafen Willy Brandt in Berlin-Schönefeld werden Asylbewerber bereits jetzt für die Bearbeitungsdauer festgehalten.
Der Asylantrag des Betroffenen muss innerhalb von zwei Tagen bearbeitet werden. Bei negativer Entscheidung hat der Flüchtling drei Tage Zeit, um Widerspruch einzulegen. Das Verwaltungsgericht muss dann den Angaben zufolge innerhalb von 14 Tagen über die Klage entscheiden. Danach erfolgt entweder die Abschiebung oder die Einreise. Damit ist das Flughafenverfahren nach Lesart des Bundesamts auf 19 Tage begrenzt.
Flüchtlingsorganisationen lehnen das Verfahren ab. Sie verweisen dabei auf den Zeitdruck, der es den gerade geflüchteten und teils schwer traumatisierten Menschen unmöglich mache, zur Ruhe zu kommen und Asylgründe geordnet vorzutragen. Nach Erfahrungen von Pro Asyl, Flüchtlingsräten und Wohlfahrtsverbänden kommt es bei dem Verfahren immer wieder zu Fehlentscheidungen.