Wulff gibt Fragen und Antworten heraus

Wulff gibt Fragen und Antworten heraus
Sechs Wochen nach Beginn der Affäre hat Bundespräsident Wulff jetzt Fragen der Medien und Antworten darauf dokumentiert. 240 Seiten Material wurden ins Netz gestellt.

Die Bonner Anwaltskanzlei Redeker hat knapp 240 Seiten mit Antworten auf Journalistenfragen zur Kreditaffäre von Bundespräsident Christian Wulff im Internet veröffentlicht. Die Publikation sei möglich gewesen, wenn die betroffenen Medien ihre Zustimmung erteilt hätten und der Inhalt der Fragen keine Rechte verletze, teilte die Kanzlei am Mittwoch mit. Von einigen Medien liege weiterhin keine Zustimmungserklärung vor. Wie sich aus der Mitteilung ergibt, zählen dazu unter anderem die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und der "Spiegel".

Uneingeschränkte Zustimmungserklärungen lägen von den Redaktionen der "Bild", der "Stuttgarter Zeitung", der "Süddeutschen Zeitung", der "Rheinischen Post", der "Financial Times Deutschland", der "Zeit" und des NDR vor, hieß es. Die DuMont-Redaktionsgemeinschaft ("Frankfurter Rundschau", "Berliner Zeitung", "Kölner Stadt-Anzeiger", "Mitteldeutsche Zeitung") habe eine weitreichende, aber thematisch eingeschränkte Zustimmungserklärung abgegeben.

[listbox:title=Mehr im Netz[Antworten auf Journalistenfragen sowie Hinweise der Kanzlei Redeker]]

Ein Redakteur einer Tageszeitung habe seine Zustimmung an die Bedingung geknüpft, dass seine Fragen nur anonymisiert und ohne Nennung der Zeitung veröffentlicht werden. Eine an Beschränkungen geknüpfte Zustimmungserklärung liege von einem Redakteur des Magazins "Stern" vor. Die "Welt" habe bestimmte Fragen unter dem Vermerk "vertraulich" gestellt. Bei der Veröffentlichung seien die Passagen geschwärzt worden, für die nur eingeschränkte Zustimmungen vorlägen, teilte die Kanzlei mit.

Sofern weitere Medien ihre Zustimmung zur Veröffentlichung erteilen sollten, würden die Dokumente "in regelmäßigen Abständen" erweitert, kündigte Redeker an. Dabei werde eine chronologische Reihenfolge nach dem Zeitpunkt der Antworten eingehalten.

Publikation zuerst abgelehnt

Sämtliche Antworten seien im Auftrag von Wulff erteilt worden, hieß es. Die Beantwortung sei durch Redeker erfolgt, wenn die Fragen nicht ausschließlich die Amtszeit oder die Tätigkeit des Bundespräsidenten betrafen. Anderenfalls sei auf das Bundespräsidialamt verwiesen worden. Bei einigen Fragen habe die Kanzlei die Beantwortung abgelehnt, weil sie sich auf den "Kernbereich des Privat- und Familienlebens von Christian Wulff und seiner Familie" bezogen und keinen Amtsbezug gehabt hätten.

Wulff hatte in seinem Fernsehinterview am 4. Januar gesagt, dass seine Anwälte mehr als 400 Fragen zu dem umstrittenen Hauskredit beantwortet hätten. Er kündigte an, dass alles ins Internet eingestellt werde: "Dann kann jede Bürgerin, jeder Bürger jedes Detail zu diesen Abläufen sehen und bewertet sehen, auch rechtlich." Sein Anwalt Gernot Lehr von der Kanzlei Redeker veröffentlichte am folgenden Tag jedoch nur eine sechsseitige Zusammenfassung zur Finanzierung von Wulffs Haus und zu seinen Urlaubsreisen.

Lehr verteidigte sein Vorgehen damit, dass "der im Mandantenauftrag geführte Schriftverkehr und die Gespräche zwischen Anwälten und Dritten" unter die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht fielen. Zum damaligen Zeitpunkt lagen nach Auskunft der Kanzlei keinerlei Zustimmungserklärungen vor. Einige Zeitungen hatten in der Folge selbst ihre Recherchen offengelegt.

epd