Mit 2,3 Millionen Mitgliedern wäre die Nordkirche die fünftgrößte unter den deutschen Landeskirchen und zugleich die erste evangelische Kirche über die ehemalige innerdeutsche Grenze hinweg.
Die Abstimmung über Verfassung und Einführungsgesetz beginnt nach namentlichem Aufruf der Kirchenparlamentarier gegen 11.30 Uhr. Die vorbereiteten Stimmzettel sind blau (Nordelbien), orange (Pommern) und gelb (Mecklenburg). Erforderlich sind jeweils Zwei-Drittel-Mehrheiten der Einzelsynoden. Mit dem Ergebnis wird gegen 13 Uhr gerechnet.
Am Nachmittag will sich die Verfassunggebende Synode mit dem Überleitungsgesetz für die Bischöfe der Nordkirche befassen. Der künftige Landesbischof mit Sitz in Schwerin soll erst im Frühjahr 2013 gewählt werden. Auf der Tagesordnung steht auch noch der Haushalt der Nordkirche mit einem Volumen von rund 420 Millionen Euro. Mit der Beschlussfassung über den Etat 2012 soll die am Donnerstag eröffnete Synodentagung am Sonntag beendet werden.
"Gemeinsam auf dem Weg"
Die konzentrierte Aussprache über die einzelnen Verfassungsartikel prägte am Freitag die Tagung der 3. Verfassunggebenden Synode in Rostock-Warnemünde. Bischöfin Kirsten Fehrs lobte die Kultur der Debatte der 266 Kirchenparlamentarier aus Nordelbien, Mecklenburg und Pommern.
In einem Grußwort äußerte sich Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) überzeugt, dass die Fusionsgespräche in einem vertrauensvollen, kollegialen und paritätischen Verhandlungsklima geführt würden. Eine Nordkirche könne langfristig Bestand haben, wenn alle Vertragspartner getreu dem Motto "Gemeinsam auf dem Weg" blieben. Die Schlussabstimmung über die erste ost-westdeutsche Kirchenfusion steht für Samstagmittag auf der Tagesordnung.
Kuder würdigte die Kirchen als verlässlichen Partner der Landesregierung. Die Kirche sei "der mit Abstand größte Kulturträger" im Land, bereichere zudem die Schullandschaft und engagiere sich sozial-caritativ.
Im Streit um die fünfjährige Amtszeitverlängerung des pommerschen Bischofs Hans-Jürgen Abromeit hat die Sondersynode der Pommerschen Kirche offenbar doch nicht alle Fragen klären können. Zwar billigte sie am späten Donnerstagabend in Rostock-Warnemünde mit Zwei-Drittel-Mehrheit die Entscheidung des Bischofswahlkollegiums, wonach die Amtszeit des Bischofs bis 2018 verlängert wird. Dennoch könnte die Angelegenheit ein Nachspiel haben.
Einspruch gegen Amtszeitverlängerung steht noch, behindert Fusion aber nicht
Wie erst am Freitag nach der Abstimmung bekannt wurde, hatten zwei Synodale im Vorfeld der Sondertagung Einspruch bei der Kirchenleitung gegen die Amtszeitverlängerung durch das Bischofswahlkollegium eingelegt. Das bestätigte Andreas Ruwe als einer der beiden Synodalen dem epd. Dieser Einspruch sei bislang noch nicht zurückgezogen worden.
Wolfhard Molkentin, ebenfalls Antragsteller, sagte, die pommersche Synode habe sich in der Nacht zum Freitag zwar mit großer Mehrheit für die Amtszeitverlängerung Abromeits ausgesprochen. Allerdings sei dies geschehen, ohne sich über die Gründe für den Einspruch zu informieren. Nachfragen dazu seien nicht möglich gewesen, weil das Bischofswahlkollegium nicht von seiner Verschwiegenheit entbunden worden sei.
Nach Einschätzung offizieller Kirchenvertreter werde dieses "pommersche Nebenspiel" keinen Einfluss auf die Nordkirchen-Entscheidung haben. Vorgesehen ist, dass es nach Gründung der Nordkirche zu Pfingsten dieses Jahres in einer Übergangszeit bis 2018 im Sprengel Mecklenburg und Pommern zwei Bischöfe geben soll. Die Amtszeit des mecklenburgischen Landesbischofs Andreas von Maltzahn dauert ohnehin bis 2018.