Presserat: Tote Diktatoren dürfen gezeigt werden

Presserat: Tote Diktatoren dürfen gezeigt werden
Nach dem Tod des lybischen Diktators Gaddafi wurden in zahlreichen Zeitungen und Zeitschriften Bilder seiner Leiche abgelichtet. Das sorgte für knapp 50 Beschwerden beim Deutschen Presserat. Der entscheid nun, dass Bilder von toten Diktatoren grundsätzlich abgedruckt werden dürfen.

Allerdings ist bei der Darstellung sei aber darauf zu achten, in welcher Form die Bilder gezeigt werden, erklärte das Selbstkontrollorgan am Donnerstag in Berlin. Insbesondere sei der Jugendschutz zu beachten. Das Gremium hatte über 49 Beschwerden zur Berichterstattung über den gewaltsamen des Tod des libyschen Machthabers Muammar al-Gaddafi zu befinden.

14 Beschwerden seien als unbegründet zurückgewiesen worden, hieß es. In diesen Fällen habe es keine unangemessen sensationelle Berichterstattung gegeben. Zwar sei der Anblick eines getöteten Menschen kein Anblick, dem sich ein Leser oder Internet-Nutzer gerne stelle. Dennoch gehöre es zu den Aufgaben der Presse, auch solche Informationen in Wort und Bild zu vermitteln, die Gewalt, Krieg und Sterben beinhalten.

Zwei Boulevardzeitungen hätten allerdings ein Foto des blutverschmierten Gesichts von Gaddafi, gezoomt und vergrößert, auf der Titelseite über dem Bruch veröffentlicht. In diesen beiden Fällen, auf die sich 35 Beschwerden bezogen hätten, seien Missbilligungen ausgesprochen worden, erklärte der Presserat. Die Zeitungen hätten durch die Art der Darstellung und die Platzierung den Jugendschutz nicht genügend beachtet.

Presserat kritisiert außerdem irreführenden Titel

In einem anderen Verfahren sprach das Gremium eine Rüge für die Zeitschrift "Das Neue" aus. Diese hatte unter der Überschrift "Jörg Pilawa - Ein Ehe-Drama! Er lässt seine Frau im Stich" über die Ehe des Fernsehmoderators spekuliert. Pilawa, der selbst als Beschwerdeführer auftrat, habe daran moniert, dass die Überschrift die Leser über sein Familienleben in die Irre führe. Die Zeitschrift habe sich damit verteidigt, lediglich O-Töne von Pilawa aus der Sendung "Rette die Millionen" zum Anlass einer kritischen Berichterstattung gemacht zu haben.

Der Presserat erkannte den Verstoß gegen den Grundsatz wahrheitsgemäßer Berichterstattung darin, dass "Das Neue" Vermutungen zum Zustand der Ehe durch die Wahl der Titelseitenüberschrift zur Tatsache stilisiert habe. Damit sei ohne belegbare Quellen eine persönliche Geschichte konstruiert worden, die Pilawa moralisch abwerte, hieß es.

Wegen Schleichwerbung gerügt wurde die "Auto-Zeitung". Im Gebrauchtwagen-Sonderheft 2012 habe die Redaktion einen Beitrag über den Werterhalt von Autos durch regelmäßige Wartung veröffentlicht. Dabei sei ohne jede kritische Betrachtung ausschließlich das Angebot der Werkstattkette A.T.U. vorgestellt worden. Mitbewerber seien nicht genannt worden, monierte der Presserat.

epd