Organspender: Bahr will die Hilfe der Krankenkassen

Organspender: Bahr will die Hilfe der Krankenkassen
Das Transplantationsgesetz steht auf dem Prüfstand. Gesundheitsminister Daniel Bahr will die Krankenkassen verpflichten, Patienten über Organspende zu informieren. So sollen neue Spender gewonnen werden. Eine Verpflichtung zur Spende könne es aber nicht geben, betont der Minister. Bis November könnte über die Gesetzesänderung entschieden werden.

In Bundestag und Bundesregierung werden konkurrierende Anträge für eine Änderung des Transplantationsgesetzes vorbereitet. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will die gesetzlichen und privaten Krankenkassen verpflichten, bei Ausstellung der neuen elektronischen Gesundheitskarte die Versicherten über Organspenden zu informieren und sie zu einer Erklärung aufzufordern, wie der Minister am Montag in Berlin ankündigte. Noch in den nächsten Monaten könne über eine Gesetzesänderung entschieden werden.

Einen Zwang dürfe es bei diesem sensiblen Thema nicht geben, betonte Bahr. Er sprach sich dagegen aus, die Bürger etwa bei der Ausstellung eines Ausweises auf dem Bürgeramt mit dem Thema zu konfrontieren. Die Akzeptanz für Organspenden hänge auch von dem Weg ab, der für die Erklärung gewählt werde.

Die Variante, die Erklärung bei der Passausstellung einzufordern, wird derzeit in den Bundestagsfraktionen diskutiert, die ebenfalls an einer Änderung des Transplantationsgesetzes arbeiten. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU), sagte dem epd, er sei optimistisch, "dass wir in den nächsten Wochen aus der Mitte des Bundestages einen Gesetzentwurf zur Förderung der Organspende präsentieren können, der eine sehr große Unterstützung in Parlament und Regierung findet." Die Fraktionen und die Regierung seien näher beieinander als es manchmal scheine. 

12.000 Patienten in Deutschland warten auf ein lebensrettendes Organ

Derzeit warten rund 12.000 Patienten in Deutschland auf ein lebensrettendes Organ, doch pro Jahr können nur 3.000 Menschen Herz, Lunge, Leber oder Niere transplantiert bekommen. Dem Vorschlag des Gesundheitsministers zufolge soll die Antwort der Versicherten in einem Organspendeausweis dokumentiert werden, den die Kassen zur Verfügung stellen sollen. Die Versicherten können dabei einer Organspende zustimmen, sie ablehnen oder erklären, dass sie sich zunächst nicht entscheiden möchten. Die Kassen werden zudem verpflichtet, qualifizierte Ansprechpartner für Fragen der Versicherten zur Verfügung zu stellen.

Die Information über die Bereitschaft zur Organspende könne ebenso gut auf der derzeitigen Versichertenkarte gespeichert werden, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Martina Bunge. Die elektronische Gesundheitskarte seit dafür nicht nötig. Bahr missbrauche das Thema Organspende als Vehikel, um die e-card flächendeckend einführen zu können.

Auch der Bundesrat hatte sich am Freitag für die sogenannte Erklärungslösung bei Organspenden ausgesprochen. In der Stellungnahme der Länderkammer heißt es, die Bürger sollten über Organspenden informiert werden und sich in einer persönlichen Erklärung festlegen, ob sie ein Organ spenden wollen oder nicht. Im deutschen Transplantationsgesetz ist seit 1997 die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung verankert. Nach dem Hirntod eines Patienten dürfen dessen Organe nur entnommen werden, wenn der Verstorbene vor seinem Tod seine Zustimmung gegeben hat oder seine Angehörigen in eine Transplantation einwilligen.

epd