Vatikan verpflichtet Bischöfe zu Missbrauchs-Richtlinien

Vatikan verpflichtet Bischöfe zu Missbrauchs-Richtlinien
Der Vatikan verpflichtet die Bischofskonferenzen weltweit zur Ausarbeitung von Richtlinien im Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Priester und Kirchenmitarbeiter. Die römische Glaubenskongregation wies die Bischöfe in einem Rundbrief vom Montag an, die entsprechenden Leitlinien bis Mai kommenden Jahres vorzulegen.

Die Deutsche Bischofskonferenz verwies darauf, dass sie ihre Leitlinien bereits im vergangenen Jahr überarbeitet hat. Sie stünden "im Einklang" mit den Vorgaben der Glaubenskongregation, erklärte der Vorsitzende, Erzbischof Robert Zollitsch, am Montag in Freiburg.

In ihrem mit Spannung erwarteten Schreiben gibt die Vatikanbehörde Grundprinzipien vor, an denen die Bischofskonferenzen sich bei der Abfassung beziehungsweise Überarbeitung ihrer Richtlinien orientieren sollen. Oberste Priorität müssen demnach Opferschutz, Prävention sowie eine bessere Aus- und Fortbildung von Priestern erhalten.

Bischöfe müssen mit den Behörden zusammenarbeiten

Auch die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden werde noch einmal unmissverständlich unterstrichen, erklärte Zollitsch. Gerade bei diesem Thema hätten die Leitlinien der deutschen Bischöfe für eine Präzisierung gesorgt. Er freue sich, sagte Zollitsch, "dass der Heilige Stuhl - so ist es mir in vielen Gesprächen versichert worden - unsere Arbeit anerkannt hat. Das zeigt nun auch das Rundschreiben."

Die Bischofskonferenz hatte im August ihre Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger aus dem Jahr 2002 überarbeitet. Wichtiger Punkt darin ist, dass bei Missbrauchsverdacht in katholischen Einrichtungen grundsätzlich die Staatsanwaltschaft informiert werden soll - es sei denn, dass Opfer wünscht das nicht.

Auch die Glaubenskongregation weist in ihrem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass die Bischöfe der einzelnen Länder bei Missbrauchsfällen je nach nationaler Gesetzeslage mit den zivilen Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten müssen. "Insbesondere sind die staatlichen Rechtsvorschriften bezüglich einer Anzeigepflicht für solche Verbrechen immer zu beachten", heißt es in dem vom Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal William Levada, unterzeichneten Schreiben.

Oberste Verantwortung bei den Bischöfen

Im Hinblick auf den Einsatz von Sonderbeauftragten wie in Deutschland unterstreicht das Vatikandokument, dass die oberste Verantwortung für den Umgang mit Missbrauchsfällen in den einzelnen Diözesen weiterhin bei den Bischöfen liegt. Diese werden zu verstärktem Informationsaustausch "vor allem im Zusammenhang mit Priesteramtskandidaten, die von einem Seminar zu einem anderen, zwischen verschiedenen Diözesen oder zwischen Ordensgemeinschaften und Diözesen wechseln", aufgefordert. In der Vergangenheit war es nach der Versetzung von Priestern und angehenden Klerikern in neue Pfarreien zu Wiederholungstaten gekommen.

Vatikansprecher Federico Lombardi bezeichnete das Rundschreiben als "wichtigen Schritt zur Förderung des Bewusstseins über die dringende Notwendigkeit, effektiver und langfristiger auf die Plage des sexuellen Missbrauchs zu antworten". Er äußerte zugleich die Hoffnung, dass das Vorgehen des Vatikans die durch Missbrauchsskandale der vergangenen Jahre verloren gegangene Glaubwürdigkeit wieder herstellen und zur Einrichtung "sicherer Bildungseinrichtungen" beitragen werde.

dpa