Armutsforscher verlangt Umsteuern bei Hartz IV

Armutsforscher verlangt Umsteuern bei Hartz IV
Nach dem vorläufigen Stopp des Hartz-IV-Gesetzespakets im Bundesrat fordert der Armutsforscher Walter Hanesch von der Hochschule Darmstadt ein Umsteuern in der Sozialpolitik zugunsten armer Menschen. "Es fällt mir schwer, an dem Gesetzespaket etwas Positives zu finden", sagte er dem epd. Am Montag will der Vermittlungsausschuss erstmals über die geplanten Hartz-IV-Änderungen beraten.

"Allein das geplante Bildungspaket in Höhe von 720 Millionen Euro ist in keinster Weise geeignet, Benachteiligungen bei Kindern aus Hartz-IV-Familien aufzuheben", sagt der Wissenschaftler. Ein Problem sei, dass die Arbeitsagenturen für die Umsetzung des Bildungspaketes zuständig sein sollen. Sie vergeben die vorgesehenen Bildungsgutscheine, wie beispielsweise für Nachhilfestunden oder für Mitgliedsbeiträge im Sportverein.

"Diese ganze Konstruktion ist falsch. Besser wäre es, wenn die Kommunen, Jugendämter und die Schulen mehr eingebunden würden und selbst den Kindern Angebote machen könnten." Alles werde "extrem bürokratisiert". "Ein Drittel der Gesamtkosten kommt nicht den betroffenen Kindern zugute, sondern gehen für die Verwaltung drauf", kritisiert der Sozialwissenschaftler. Viel bleibe für die zwei Millionen armen Kinder in Deutschland dann nicht übrig. "Das sind höchstens 20 Euro pro Kind", sagt Hanesch.

"Möglicherweise verfassungswidrig"

Auch die geplante Anrechnung des Elterngeldes als Einkommen treffe viele Hartz-IV-Familien hart. "Gerade der Personenkreis, der das Elterngeld wirklich nötig hat, kann von der staatlichen Leistung nicht mehr profitieren." Dies sei möglicherweise verfassungswidrig, da damit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen werde, gibt Hanesch zu bedenken. Denn warum sollte Familien mit Erwerbseinkommen Elterngeld zustehen, während Eltern mit Hartz-IV-Bezug nichts davon haben.

Skeptisch sieht der Armutsforscher auch die geplante Pauschalierung der Unterkunftskosten. Nach der von Schwarz-Gelb geplanten Reform können die einzelnen Bundesländer den Kommunen das Recht einräumen, selbst festzulegen, welche Wohnkosten sie bei Hartz-IV-Beziehern als "angemessen" betrachten und bezahlen. "Viele finanzschwache Kommunen werden da in Versuchung sein, die Unterkunftskosten sehr niedrig anzulegen", befürchtet Hanesch. Sein Fazit: "Die Bundesregierung hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht."

epd