Wikileaks-Gründer Assange kommt frei

Wikileaks-Gründer Assange kommt frei
Wikileaks-Gründer Julian Assange darf das Gefängnis in London gegen Kaution verlassen. Das entschied das höchste britische Zivilgericht am Donnerstag in zweiter Instanz. Der 39 Jahre alte Australier saß wegen des Vorwurfs sexuellen Missbrauchs zweier Frauen auf Grundlage eines EU-weiten Haftbefehls aus Schweden seit mehr als einer Woche in Untersuchungshaft.

Unter den Unterstützern von Assange vor dem Gerichtsgebäude im Zentrum Londons brach unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Entscheidung Jubel aus. In erster Instanz war Assange bereits am Dienstag die Freilassung gegen Sicherheitsleistungen in Höhe von 240.000 Pfund (rund 288.000 Euro) garantiert worden. Dagegen war jedoch Berufung eingelegt worden, die das höchste britische Zivilgericht am Donnerstag verwarf.

Die Auflagen für Assange hielt die zweite Instanz im wesentlichen aufrecht: Er muss eine elektronische Fußfessel tragen und sich weitgehend auf dem Landsitz seines Freundes Vaughan Smith, dem Gründer des Londoner Frontline-Journalistenclubs im Südosten Englands aufhalten. Assange muss seinen Pass abgeben und sich täglich auf der örtlichen Polizeiwache melden.

Unterstützung von Bianca Jagger

Der Anwalt von Assange, Mark Stephens, hatte bereits vor Beginn der Anhörung am Donnerstag gesagt, das Geld liege "bei den Banken bereit". 200.000 Pfund müssen in bar hinterlegt werden. Assange war von mehreren Prominenten Geld zugesagt worden, darunter vom US-Filmemacher Michael Moore und der Menschenrechtlerin Bianca Jagger. Wer wie viel zu der Kaution beitrug, war zunächst nicht bekannt.

In Schweden und Großbritannien waren unterschiedliche Deutungen über den Urheber der gescheiterten Berufung aufgetaucht. Eine Sprecherin der schwedischen Staatsanwaltschaft sagte, ihre Behörde habe mit der Berufung nichts zu tun. Das Rechtsmittel sei allein von der britischen Staatsanwaltschaft eingelegt worden. Diese widersprach dem: Die britische Staatsanwaltschaft habe im Auftrag der schwedischen Regierung gehandelt.

Den Vorwurf sexuellen Missbrauchs hatten zwei Frauen in Schweden erhoben, wo ein besonders strenges Strafrecht für Sexualdelikte gilt. Demnach soll Assange ungeschützten Sex mit den Frauen gehabt haben, obwohl diese das Benutzen eines Kondoms verlangt hätten. Die Unterstützer von Assange halten dies für vorgeschoben und vermuten einen Komplott der USA hinter den Ermittlungen.

Brisante Dokumente

Wikileaks hatte in den vergangenen Monaten tausende brisante Dokumente über die Kriege im Irak und Afghanistan sowie diplomatische Depeschen veröffentlicht. Die Veröffentlichungen hatten vor allem die USA in Erklärungsnot gebracht. Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten Sympathisanten von Wikileaks mit Transparenten wie: "Das Aufdecken von Kriegsverbrechen ist kein Verbrechen".

Unterdessen prüft einem Bericht der "New York Times" zufolge auch die US-Justiz, ob sie ein Verfahren gegen Assange einleiten kann. Dabei soll es um Verschwörung und Spionage gehen. Die Frage sei, ob Assange dem inzwischen inhaftierten US-Soldaten Bradley Manning aktiv geholfen hat, vertrauliche Dokumente herunterzuladen. Dem Zeitungsbericht zufolge soll ein Chat-Protokoll vorliegen. Assange soll Manning Zugang zu einem Wikileaks-Server verschafft haben.

dpa