Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) sagte, das neue Gebührenmodell sei gerechter als die bisherige Regelung. Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio begrüßten den Modellwechsel bei der Rundfunkfinanzierung.
Der neue Rundfunkbeitrag muss künftig pro Wohnung entrichtet werden, unabhängig davon, ob ein Fernseh- oder Radiogerät in der Wohnung vorhanden ist. Für Betriebsstätten werden je nach Zahl der Beschäftigten gestaffelte Gebühren fällig: In der niedrigsten Kategorie, wenn neben dem Inhaber bis zu acht Personen beschäftigt sind, muss ein Drittel des Beitrags gezahlt werden. Am anderen Ende der Skala zahlen Betriebe mit mehr als 20.000 Beschäftigten 180 Rundfunkbeiträge.
Befreiung aus sozialen Gründen
Eine Befreiung von der Beitragspflicht aus sozialen Gründen ist weiterhin möglich. Behinderte, die keinen Befreiungsgrund geltend machen können, sollen ein Drittel des Beitrags zahlen, ausgenommen sind taubblinde Menschen. Der Vertrag soll nach der Ratifizierung durch die Länderparlamente am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Die Länderchefs einigten sich darauf, das Gesetzeswerk im Jahr 2015 zu evaluieren.
Ministerpräsident Beck erklärte in Mainz, die von manchen Bürgern als "Schnüffelei" empfundenen Nachforschungen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gehörten ab 2013 der Vergangenheit an. Der neue Rundfunkbeitrag sorge für Rechtssicherheit und könne auch dazu beitragen, die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erhöhen. Bisher hätten sich viele Bürger der Gebührenpflicht entzogen. Allerdings seien die Regeln für Zweitgeräte oder Autoradios so kompliziert gewesen, dass viele Regelverstöße unbeabsichtigt erfolgt seien.
Die Grünen-Bundestagsfraktion begrüßte die Umstellung im Grundsatz und forderte gleichzeitig Nachbesserungen beim Datenschutz. Zwar würden die Möglichkeiten der Datenerhebung durch die GEZ nun eingeschränkt, sagte die medienpolitische Sprecherin der Fraktion, Tabea Rößner. Künftige Staatsverträge müssten aber noch mehr Zurückhaltung beim Umgang mit den Daten der Bürger vorsehen.
Positive Reaktionen von den Sendern
Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust erklärte, der neue Rundfunkbeitrag sei "einfach gerecht". Komplizierte Nachfragen, welche Geräte in welcher Anzahl zum Empfang bereitgehalten werden, seien künftig nicht mehr erforderlich.
ZDF-Intendant Markus Schächter sagte, der Rundfunkbeitrag sei im Vergleich zum bisherigen Modell effektiver und sorge für mehr Beitragsgerechtigkeit. Viele kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere Handwerksbetriebe, würden entlastet. Deutschlandradio-Intendant Willi Steul erklärte, der öffentlich-rechtliche Rundfunk erhalte nun eine sichere und transparente Finanzierung, ohne die Gebührenzahler übermäßig zu belasten.
Für das Sponsoring-Verbot nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen beschlossen die Länderchefs Ausnahmen. Dazu gehören die Olympischen Spiele, Partien mit deutscher Beteiligung sowie Eröffnungsspiel, Halbfinalspiele und Endspiel bei Welt- und Europameisterschaften im Fußball, die Halbfinals und das Endspiel im DFB-Pokal, sämtliche Spiele der deutschen Fußball-Nationalmannschaft und Endspiele der europäischen Fußball-Vereinswettbewerbe mit deutscher Beteiligung.
Kritik an Sponsoring-Verbot
Die ARD, die Sponsorenvereinigung S20 und der Deutsche Olympische Sportbund hatten sich gegen das Sponsoring-Teilverbot ausgesprochen. Der Leiter der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmaier (SPD), verwies am Mittwoch darauf, dass ARD und ZDF jährlich über einen Sportetat von zusammen 800 Millionen Euro verfügten. Die ARD nehme aus Sport-Sponsoring derzeit etwa 35 Millionen und das ZDF etwa 20 Millionen Euro ein. Es gehe nur um einen einstelligen Prozentsatz der Sportetats, der von den neuen Regeln betroffen sei, betonte Stadelmaier.
epd