Rheinland-Pfalz klagt gegen den ZDF-Staatsvertrag: "Zu viel Politik"

Rheinland-Pfalz klagt gegen den ZDF-Staatsvertrag: "Zu viel Politik"
Die rheinland-pfälzische Landesregierung will noch in diesem Jahr die Klage gegen den ZDF-Staatsvertrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe präsentieren. Mit der Klage wolle die Landesregierung im Interesse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks klären, ob die Gremien des ZDF zu stark von Vertretern der Politik und des Staates dominiert seien, sagte Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) am Dienstag in Mainz. Das Kabinett sei der Ansicht, dass der derzeitige ZDF-Staatsvertrag nicht der Verfassung entspreche.

Die Landesregierung wolle die Grundlage der Arbeit der Gremien sichern, sagte Beck. Es gehe ihm nicht darum, Parteien völlig aus den Gremien auszuschließen. Es gehe vielmehr um eine "Frage der Quantität und der Einflussintensität". Die Diskussion um die Zusammensetzung der Gremien des ZDF sei nicht neu, sie sei jedoch im vergangenen Jahr durch die Weigerung des ZDF-Verwaltungsrats, den Vertrag mit Chefredakteur Nikolaus Brender zu verlängern, intensiviert worden.

Beck sagte, er habe im Kreis der Ministerpräsidenten intensiv über eine Umgestaltung der Gremien des ZDF verhandelt. Da es ihm jedoch nicht gelungen sei, eine Mehrheit für eine Reform zu erreichen, sei er nun zu der Überzeugung gelangt, dass die Verfassungsmäßigkeit des ZDF-Staatsvertrags nicht mehr gegeben sei. Ob sich weitere Bundesländer der Klage anschließen, ist nach Angaben von Beck noch nicht klar.

Beherrschende Stellung des Staates muss vermieden werden

Das Land Rheinland-Pfalz wird bei der Klage durch den Verfassungs- und Medienrechtler Karl-Eberhard Hain vertreten. Hain sagte, eine beherrschende Stellung für die Vertreter des Staates und der Parteien in den Gremien der öffentlich-rechtlichen Sender müsse zur Wahrung der Rundfunkfreiheit vermieden werden. Ein Anteil von bis zu einem Drittel gelte als verträglich.

Im ZDF-Fernsehrat betrage der Anteil der Staats- und Parteienvertreter jedoch knapp 46 Prozent. Die Staats- und Parteienvertreter verfügten damit über eine Sperrminorität. Auch sei nicht zulässig, dass die Stimme des Fernsehratsvorsitzenden doppelt zähle, wenn dieser der sogenannten Staatsbank angehöre. Erschwerend komme hinzu, dass die Ministerpräsidenten auch Einfluss darauf hätten, welche Vertreter bestimmte gesellschaftliche Gruppierungen in den Fernsehrat entsenden.

Problematisch sei auch die Zusammensetzung des ZDF-Verwaltungsrats, sagte Hain. Hier betrage die Staatsquote rund 43 Prozent, der Staatseinfluss werde aber zusätzlich dadurch erhöht, dass acht der 14 Mitglieder des Verwaltungsrats durch den ZDF-Fernsehrat gewählt würden, der ebenfalls von Vertretern des Staates und der Parteien dominiert werde.

Vier Ministerpräsidenten im Verwaltungsrat

Der Intendant kann wichtige Positionen beim ZDF wie den Chefredakteur und den Programmdirektor nur im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat benennen. Dies gebe der Politik einen zu großen Einfluss auf die Besetzung solcher Posten und verstoße gegen das Grundgesetz, sagte Hain.

Zurzeit sind vier der 14 Mitglieder des Verwaltungsrats des ZDF Ministerpräsidenten, hinzu kommen der ehemalige hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) und der Staatsminister für Medien und Kultur, Bernd Neumann (CDU). Beck führt den Vorsitz im Verwaltungsrat.

Die Grünen im Bundestag hatten bereits im Februar angekündigt, dass sie einen sogenannten Normenkontrollantrag gegen den ZDF-Staatsvertrag in Karlsruhe einreichen wollten. Allerdings fehlten ihnen für das notwendige Quorum zwölf Stimmen von Bundestagsabgeordneten. Während die Fraktion der Linken den Antrag unterstützte, wollten sich die SPD-Abgeordneten der Klage nicht anschließen.

dpa