Bundesrat macht Weg für längere Atomlaufzeiten frei

Bundesrat macht Weg für längere Atomlaufzeiten frei
Das Gesetz für längere Atomlaufzeiten kann im Januar in Kraft treten, sofern es Bundespräsident Christian Wulff unterzeichnet. Im Bundesrat gab es am Freitag nicht die notwendige absolute Mehrheit, um den Vermittlungsausschuss anzurufen und so das Inkrafttreten zu verzögern. Nach Meinung der Bundesregierung muss der Bundesrat dem Gesetz nicht zustimmen.

Die Unions-Ministerpräsidenten hatten zuvor auch der Atomsteuer zugestimmt, nachdem die Regierung betont hatte, auch die Länderinteressen würden gewahrt. Die Länder fordern einen Teil der erwarteten Einnahmen von 2,3 Milliarden Euro. Welche Gegenleistung die Länder bekommen und ob sie am Aufkommen der Steuer beteiligt werden, war zunächst unklar. Die Grünen hatten vor dem Treffen Merkels mit den Ministerpräsidenten vor einem Kuhhandel gewarnt.

Mit der Kernbrennstoffsteuer schöpft der Bund einen Teil der Mehreinnahmen der Konzerne aus längeren Atomlaufzeiten ab. Dies schmälere die Gewinne der Stromkonzerne und damit die Steuereinnahmen der Länder, sagte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). Weil die Konzerne die Aufwendungen als Betriebsausgaben absetzen können, fürchten Länder und Kommunen Ausfälle von bis zu 600 Millionen Euro bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer.

Durchschnittlich zwölf Jahre

Die Atomsteuer soll bis 2016 knapp 14 Milliarden Euro bringen. Sie ist Herzstück des Sparpakets der Regierung zur Haushaltssanierung, soll aber auch Kosten bei der Sanierung des maroden Atommülllagers Asse begleichen. Bei den im Schnitt um zwölf Jahre verlängerten Laufzeiten ist die Situation einfacher: Hier hatten die Unionsländer bereits im Vorfeld signalisiert, dass sie am Freitag im Bundesrat ein zügiges Inkrafttreten nicht gefährden werden.

dpa