Die Festsetzung der Leistungssätze entspreche daher nicht den Anforderungen des Urteils, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Sie könnten aber sinnvoller Weise erst dann neu festgesetzt werden, wenn die neuen Hartz-IV-Sätze verabschiedet seien. Dafür hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende dieses Jahres eingeräumt. Das Bundessozialministerium geht daher davon aus, dass 2011 die Leistungen für Asylbewerber neu festgelegt werden.
Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, bezeichnete die Einschätzung der Bundesregierung als überfällig. Schutzsuchenden dürfe nicht länger nur "eine Menschenwürde mit Rabatt" zugestanden werden, sagte Jelpke dem epd in Berlin. Es gehe um das Grundrecht auf Existenzminimum.
Leistungen für Asylbewerber liegen unter der Sozialhilfe
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind um ein Drittel niedriger als die übliche Sozialhilfe und seit 1993 nicht mehr erhöht worden. Im vergangenen Jahr erhielten rund 121.000 Asylbewerber Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Rund 80.000 von ihnen bekamen die sogenannte Grundleistung, die bei 225 Euro im Monat liegt.
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Pascal Kober kündigte an, dass das Asylbewerberleistungsgesetz sobald wie möglich angepasst werde. Keine Koalition der vergangenen Jahre habe etwas am Asylbewerberleistungsgesetz verändert, auch nicht unter Beteiligung der Grünen, sagte Kober.
Die Grünen-Fraktion indes verlangte am Mittwoch die Abschaffung des Gesetzes. Es führe seit nunmehr 15 Jahren zu einem diskriminierenden Ausschluss von Asylsuchenden und Geduldeten von Sozialhilfe und Grundsicherung, erklärten die Abgeordneten Markus Kurth und Josef Winkler. Weniger Geld als Hartz IV sei mit der Menschenwürde unvereinbar.