Wieviel zahlt der Staat den Kirchen wirklich?

Wieviel zahlt der Staat den Kirchen wirklich?
In dem jüngst erschienenen Buch "Violettbuch Kirchenfinanzen" stellt der Autor Carsten Frerk die These auf, dass der Staat die Kirchen mit 19 Milliarden Euro finanziert. Und das etwa zusätzlich zu den Milliarden, die die Kirchen selbst jährlich ausgeben (zehn sind es bei der evangelischen Kirche). Carsten Frerk ist kundig und hat viel recherchiert. Es geht aber nicht wirklich um Zahlen in seinem Buch, eher um deren Deutung.
15.11.2010
Von Thomas Begrich

Weil es im "Violettbuch Kirchenfinanzen" um die Deutung der Zahlen geht, hat der Autor seinem Buch zwei Zitate voran gestellt:

"Religion gilt dem gemeinen Manne als wahr, dem Weisen als
falsch und dem Herrschenden als nützlich." (Seneca)

"Die hohe reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die
Aufklärung der unteren Massen." (Johann Wolfgang von Goethe)

Damit ist deutlich: das ist eine Streitschrift und kein Sachbuch. Passen diese beiden Zitate aus dem Altertum und dem späten Feudalismus? Stimmen die Zahlen? Wir werden sehen.

Drei Milliarden Euro "Einnahmeverzicht" aus Steuern schreibt Frerk den Kirchen als Zuwendung zu. Und in der Tat: Der Staat verzichtet auf Einnahmen, weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzbar ist. Aber dieses Geld bekommen natürlich nicht die Kirchen, sondern die Bürger. Sie zahlen weniger Steuern, weil sie die Kirchen unterstützen. Genauso wie Spenden für gemeinnützige Organisationen bis 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte steuermindernd geltend gemacht werden können, gilt das auch für die Kirchensteuer. Der Staat geht dabei davon aus, dass es der Gemeinschaft dient, wenn man die Kirche finanziell unterstützt. Übrigens: Ein Volumen von 20 Prozent der Einkünfte erreicht die gezahlte Kirchensteuer nicht einmal ansatzweise – es sind durchschnittlich rund ein Prozent (maximal drei Prozent).

Als "Ersparnis durch den Kirchensteuereinzug" werden in dem Buch 1,8 Milliarden Euro für die Kirchen benannt. Ein Betrag, der zum einen spekulativ ist, der aber zum anderen auch gar keine Rolle spielt. Denn die Kirchen vergüten den Kirchensteuereinzug mit zwei bis vier Prozent des Gesamtaufkommens der Kirchensteuer. Der Staat erhält deutlich mehr, als es ihn kostet. Für die Kirchen ist das in der Tat dennoch kostengünstig, aber dies als eine Finanzierung der Kirchen durch den Staat zu bezeichnen ist schon ziemlich kühn!

Ohne Kirchen wären Kindergärten teurer

Steuerbefreiungen von rund 2,3 Milliarden Euro? Es gibt grundsätzlich keine auf kirchliche öffentlich-rechtliche Körperschaften zugeschnittene Besteuerungstatbestände. Ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts von einem staatlichen Steuergesetz tatbestandlich erfaßt, treffen sie auch die Rechtsfolgen, im Positiven wie im Negativen. Von diesem Grundsatz gibt es einige wenige Ausnahmen, die unter anderem Kirchen oder Religionsgesellschaften, auch in der Rechtsform der Köperschaft des öffentlichen Rechts, expressiv verbis benennen. Dies sind zum Beispiel Befreiungen von der Grundsteuer, Umsätze im Rahmen der Jugendhilfe oder bei der Erbschaftsteuer zugunsten des Verfügenden. Die jüdischen Kultusgemeinden sind dabei den Religionsgesellschaften gleichgestellt. Das angegebene Volumen ist in keiner Weise nachvollziehbar.

Für kirchliche Kindergärten errechnet Frerk einen Beitrag von 3,8 Milliarden Euro an Staatsgeldern. Die evangelische Kirche geht für ihren Bereich übrigens nur von einem knappen Drittel aus, aber wichtiger ist das Prinzip: Die Kirchen erhalten diese Mittel doch nicht, weil sie Kirchen sind, sondern weil sie für die Gesellschaft eine Dienstleistung erbringen, zu der sie obendrein von ihren eigenen Mitteln noch knapp 20 Prozent beisteuern. Das ist recht und billig, sie wollen es ja auch. Täten sie es nicht, müsste es der Staat selbst tun und dann wäre es für ihn viel teurer, weil ja die kirchlichen Eigenanteile wegfielen.

In unserem demokratischen Staat des Grundgesetzes gilt das Prinzip, dass der Staat außerhalb seiner engeren Hoheitsbereiche nur dann selbst etwas tun soll, wenn Bürger und gesellschaftliche Organisationen es nicht oder nicht genug im Rahmen der geltenden Gesetze in eigener Verantwortung tun können. Aber er fördert deren Tun finanziell - für seine Bürger. Gefördert werden natürlich nicht nur die Kirchen, sondern viele andere freien Träger, wie etwa die Arbeiterwohlfahrt, das Rote Kreuz und andere freie Träger.

Der Staat fördert die Maßnahmen, nicht die Kirche

Der Staat bezahle die theologische Ausbildung an den Universitäten? Ja. Er zahlt auch die Ausbildung für die Wirtschaft, für die Verwaltungen, für die Musiker, die Germanisten. Es ist eine staatliche Aufgabe, Bildung zu ermöglichen und zu finanzieren. Warum für die Kirchen nicht? Nur weil der Autor die Wissenschaftlichkeit der theologischen Wissenschaft bestreitet? Kaum ein ausreichender Grund.

Für kirchliche Schulen gebe der Staat 2,3 Milliarden aus. Wir erfassen diese Zahlen nicht, da solche Schulen meist in freier Trägerschaft sind. Aber es sind öffentliche Schulen, nach anerkannten Lehrplänen, jedermann zugänglich. Der Staat fördert nicht die Kirchen, sondern die Schüler. Das ist doch wohl seine Aufgabe? Also ein ähnliches Prinzip wie bei den Kindergärten. Die Kirchen erbringen hier wieder – wie andere freie Träger auch – Leistungen im staatlichen Interesse, für das übrigens je nach Bundesland noch bis 20% weitere Mittel aufzubringen sind.

Nun noch eine letzte Probe dieses Herangehens: 270 Millionen Euro zahle der Staat für die Auslandsarbeit der Kirchen? Natürlich tut er das nicht für die Kirchen. Sondern er fördert die damit bestrittenen Maßnahmen, nämlich Entwicklungshilfe oder Katastrophenhilfe. Es sind die Kirchen, die hier dem Staat helfen, seine internationalen Verpflichtungen zu erfüllen und die natürlich ebenfalls viel dazu beisteuern: allein die evangelische Kirche gut 50 Millionen Euro aus eigenen Mitteln, dazu kommen noch die gut 90 Millionen Euro Spenden von und an "Brot für die Welt". Übrigens: auch wenn es oft Missionswerke sind, die tätig werden – es gehört zum international anerkannten Kodex, Mission und Hilfe nicht zu vermischen. Wir halten uns daran.

Kirche ist Teil dieser Gesellschaft - und das ist gut so

Dies nur als einige Beispiele aus dieser Streitschrift. Also alles falsch? Die Zahlen an sich vielleicht nicht immer – aber die Schlussfolgerungen. Kirche ist Teil dieser Gesellschaft. Sie ist in ihr tätig und für sie und ihre Bürger. Und zumindest die Mehrheit dieser Gesellschaft will das auch so, es nützt ihr und es bringt dem Staat Vorteile, durchaus auch finanzielle. Unsere Gesellschaft lebt vom Tun der Vielen. Subsidiarität wird das genannt. Ein Grundprinzip der Demokratie. Wer dies nicht will, muss sich fragen lassen, was für eine Demokratie er will.

Um doch noch einmal Goethe zu zitieren: Man merkt die Absicht und man ist verstimmt. Vielleicht. Aber es gehört zu einer Demokratie, andere Meinungen anzuhören, auch wenn sie mit der Wahrheit recht kreativ umgehen. Das ist erlaubt. Dagegen kann man auch nichts tun. Was also kann man tun? Zu dem stehen, was man selbst tut, selbst zu verantworten hat. Das aber ist geradezu geboten: All unsere Arbeit gut machen. Gott und den Menschen dienen. Das ist Kirche. Und wir finden das nicht falsch.


Thomas Begrich ist Abteilungsleiter Finanzen im Kirchenamt der EKD.