Integrationsverweigerer: Keine schärferen Sanktionen

Integrationsverweigerer: Keine schärferen Sanktionen
Die geplanten Gesetzesänderungen zum Aufenthaltsrecht werden nach den Worten von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) keine schärferen Sanktionen gegen sogenannte Integrationsverweigerer nach sich ziehen.

Der Gesetzentwurf enthalte keinen neuen Tatbestände, sondern stelle lediglich klar, was heute schon im Aufenthaltsgesetz geregelt sei, sagte Leutheusser-Schnarrenberger am Mittwoch im Deutschlandfunk. Allerdings werden nach Erkenntnissen des Bundesinnenministeriums die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten für Integrationsverweigerer bislang nur zum Teil genutzt.

Klarstellung zu Verlängerung des Aufenthaltsrechts

Der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Christoph Bergner (CDU), sagte der "Passauer Neuen Presse" (Mittwochsausgabe), nach den ersten Ergebnissen einer Länderumfrage des Innenministeriums sei von der Tendenz her zu erkennen, "dass von den Sanktionstatbeständen bei nicht ordnungsgemäßer Teilnahme an Integrationskursen vielfach nur in geringem Umfang Gebrauch gemacht wird". Die Gründe dafür müssten noch analysiert werden.

Das Bundeskabinett will am Mittwochvormittag in Berlin neue Vorschriften beschließen, um konsequenter gegen Migranten vorgehen zu können, die Integrationskurse nicht besuchen. Künftig sollen sich zum Beispiel Kursanbieter und Behörden besser gegenseitig über Zuwanderer informieren, die den Besuch eines Kurses verweigern. Zugleich sollen die Gesetze gegen Zwangsheirat und Scheinehen geändert und damit der Opferschutz erhöht werden.

Nach Schätzungen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erweisen sich zehn bis 15 Prozent der Zuwanderer als integrationsunwillig. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sagte, schon nach dem heute geltenden Recht sei die Teilnahme an Integrationskursen ein Kriterium bei der Entscheidung über die Verlängerung eines Aufenthaltsrechts. Mit der angestrebten Gesetzesänderung werde das noch einmal klargestellt.

Rückkehrrecht für Opfer von Zwangsheirat

Auch die Maßnahmen gegen die Zwangsheirat nannte die Ministerin eine "Klarstellung im Strafgesetzbuch". Als Nötigung werden Zwangsverheiratungen heute schon mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft, die Bundesregierung will dazu einen eigenen Straftatbestand ins Gesetzbuch aufnehmen. Leutheusser-Schnarrenberger verwies indes auf Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung: Die Polizei sei auf Hinweise aus dem unmittelbaren Umfeld des Opfers angewiesen, in dem Zwangsheiraten meist nicht als Unrecht angesehen werden.

Als wichtige Neuerung im Gesetzentwurf nannte die FDP-Ministerin ein spezielles Rückkehrrecht für die Opfer von Zwangsheirat. Somit kann eine Frau, die im Ausland verheiratet wurde, nach der Trennung vom Partner leichter nach Deutschland zurückkommen. Bislang erlosch das Rückkehrrecht nach sechs Monaten. Künftig soll es zehn Jahre lang gelten.

Unterdessen wollen die Grünen im wollen Hunderttausende Rentner ausländischer Herkunft unabhängig von Sprachkenntnissen in Deutschland einbürgern. "Wer in Deutschland viele Jahre hart gearbeitet und Steuern gezahlt hat, der sollte als Rentner ohne Vorbedingungen den deutschen Pass bekommen können", sagte der integrationspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Memet Kilic, der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwochsausgabe). Die Pläne sind Teil eines Gesetzentwurfs der Grünen, den die Fraktion am Donnerstag in den Bundestag einbringt.

epd