Verfassungsbeschwerde gegen Volkszählung erfolglos

Verfassungsbeschwerde gegen Volkszählung erfolglos
Mit großem Tamtam hatten Bürgerrechtler in Karlsruhe gegen die Volkszählung 2011 geklagt. Das Urteil ist vernichtend - für die Kläger: Die Beschwerde wird nicht zugelassen.

Im Kampf gegen die Volkszählung 2011 haben Datenschützer und Bürgerrechtler vor dem Bundesverfassungsgericht eine schwere Niederlage einstecken müssen: Das Gericht nahm die vom "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" unterstützte Beschwerde gegen das "Zensusgesetz 2011" nicht zur Entscheidung an. Die Beschwerdeschrift erfülle nicht die Mindestanforderungen an die Begründung von Verfassungsbeschwerden, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss (Az. 1 BvR 1865/10).

Im Juli hatten die Bürgerrechtler mit Unterstützung des Arbeitskreises und unter großem Medien-Interesse die Klage gegen das Zensusgesetz in Karlsruhe eingereicht. Nach ihrer Auffassung verletzt die Datenerhebung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Arbeitskreis hatte Anfang des Jahres großes Aufsehen erregt, als er an der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung beteiligt war.

Diesmal jedoch ist das Urteil der Karlsruher Richter so knapp wie vernichtend: Die Beschwerde sei ungenügend begründet, da keine konkreten Einzelbestimmungen des Gesetzes angegriffen wurden. Bei Rechtsnormen reiche es nicht aus, das gesamte Gesetz zum Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde zu machen. "Notwendig ist vielmehr die exakte Bezeichnung der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Bestimmungen", heißt es in der nur anderthalb Seiten langen Begründung des Beschlusses.

Letzte Volkszählung war 1987

Ob die Bestimmungen des Zensusgesetzes in der Sache verfassungsgemäß sind, prüften die Richter gar nicht erst. Eine Sprecherin des Arbeitskreises verwies auf eine weitere Verfassungsbeschwerde anderer Kläger gegen die Volkszählung, die noch in Karlsruhe anhängig ist. "Die Bewegung gegen die Volkszählung arbeitet jedoch nicht nur auf der juristischen Ebene", sagte Rena Tangens.

Im Gegensatz zu früheren Zählungen wird nach dem "Zensusgesetz 2011" nur ein Teil der Bevölkerung direkt befragt. Der Zensus stützt sich vor allem auf Daten aus den Registern der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit. Bürgerrechtler kritisieren jedoch, dass Daten über Migrationshintergrund, Beruf und Religionszugehörigkeit über eine Kennziffer einzelnen Menschen zugeordnet werden könnten. In der Bundesrepublik gab es zuletzt 1987 eine von vielen Protesten begleitete Volkszählung. Die DDR führte die letzte Volkszählung 1981 durch.

dpa