Das Landgericht Berlin hatte dem Konzern untersagt, das ihm vorliegende Material in der "Bild"-Zeitung und bei "Bild.de" journalistisch zu verwerten (AZ: 27 O 729/10 und AZ: 27 O 742/10). Am Donnerstag sollte der Widerspruch gegen die erste Verfügung mündlich verhandelt werden.
Laut "Bild"-Zeitung geht es um den Vorwurf, der Minister sei mit einer früheren Partnerin in eine strafbare Handlung verwickelt. Der Redaktion lägen Dokumente vor, die ein strafbares Verhalten des Politikers nahelegen, schreibt das Blatt in seiner Donnerstagausgabe. Das Landgericht untersagte jedoch die Berichterstattung vor allem mit Blick auf die Frage, ob die frühere Partnerin Sozialleistungsbetrug begangen habe und Speer daran beteiligt gewesen sein könnte. Dem Gericht zufolge ist das der "Bild"-Redaktion vorliegende Material von zweifelhafter Herkunft und seine Echtheit fraglich.
Prinzipien kritischer Berichterstattung
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisierte das Vorgehen des Berliner Landgerichts. Es sei mit den Prinzipien kritischer Berichterstattung nicht vereinbar, dass das Gericht den Minister "unter einen absoluten Schutz vor Veröffentlichung" stelle, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei die Verdachtsberichterstattung in bestimmten Fällen möglich. Ein generelles, an einen Verlag gerichtetes Verbot der Berichterstattung sei mit den Freiheitsrechten der Medien nicht vereinbar.
epd