Amerikanerin vor der Hinrichtung: Viele Fragezeichen

Amerikanerin vor der Hinrichtung: Viele Fragezeichen
Es wäre die erste Exekution einer Frau im US-Bundesstaat Virginia seit fast einem Jahrhundert. Die Anwälte von Teresa Lewis halten die Umstände der Verurteilung für mehr als fragwürdig.
16.09.2010
Von Gabriele Chwallek

Teresa Lewis will nicht sterben. Und sie sollte es auch nicht, sagen ihre Anwälte und Seelsorgerin Lynn Litchfield. Sie hat Lewis weinen gesehen, immer wieder, Tränen der Verzweiflung und Reue. Sie hat sie beten und singen gehört. "Es war von Anfang an mein Gefühl, zuerst flüchtig, dann sicher, dass diese Frau den Tod nicht verdient", schrieb Litchfield unlängst in "Newsweek". Lewis selbst sagt, dass sie Angst habe, "aber ich vertraue auf Jesus".

Die 41-jährige sitzt seit 2003 abgeschottet in einem Hochsicherheitsgefängnis für Frauen in Virginia. Schreitet das höchste Gericht der USA nicht ein, lehnt Gouverneur Bob McDonnell ihr Gnadengesuch ab, wird die 41-Jährige am 23. September um 21 Uhr (24. September 0300 MESZ) im Greensville Correctional Center mit einer Giftspritze hingerichtet. Insgesamt sind in den Vereinigten Staaten bisher erst 11 Frauen hingerichtet worden, seit die Todesstrafe 1976 wieder eingeführt wurde.

Umstände der Verurteilung fragwürdig

Es ist sicher zu einem Gutteil diese Seltenheit, die den Fall Lewis so aufsehenerregend macht - in einem Land, in dem Hinrichtungen immer noch so häufig vorkommen, dass nur wenige Menschen überhaupt davon Notiz nehmen. Aber auch die Umstände der Verurteilung dieser Frau stechen ins Auge, sind nach Ansicht der Anwälte mehr als fragwürdig. So bezweifeln sie, dass der Geisteszustand ihrer Mandantin überhaupt ein Todesurteil zulässt. Mit einem IQ von maximal 72, je nach Gutachten, liegt Lewis nur äußerst knapp über der Grenze zu dem Maß an geistiger Behinderung, das die Todesstrafe ausschließt.

Teresa Lewis hatte 2002 zwei Komplizen angeheuert, um ihren Mann und ihren Stiefsohn ermorden zu lassen. Sie saß in der Küche, als die Schüsse fielen, saß, während ihr Mann langsam verblutete. Für die Staatsanwaltschaft war klar, dass Lewis aus Habgier handelte, eine Lebensversicherung in Höhe von einer Viertelmillion Dollar kassieren wollte. Gezielt, so hieß es weiter, habe sie einen der späteren Mitverschwörer mit Sex eingewickelt, um ihn gefügig zu machen.

Lewis verwickelte sich bei Polizeiverhören nach der Tat rasch in Widersprüche, gab ihre Rolle dabei zu, bekannte sich schuldig, auch auf den Rat ihres damaligen Anwalts hin. Denn dieser war fest davon überzeugt, dass die Angeklagte mit Lebenslang davonkommen würde. Genau diese Strafe hatten auch ihre Komplizen erhalten, und es waren ja schließlich sie, nicht Teresa, die den Finger am Abzug hatten.

Aber der zuständige Richter sah es anders, sah in Lewis die kaltblütige Drahtzieherin, den "Kopf der Schlange", wie er es damals formulierte. Lewis erhielt die Todesstrafe.

"Lewis war Opfer gezielter Manipulation"

Nach Überzeugung ihres neuen Anwälteteams war Lewis aber aufgrund ihres Geisteszustands gar nicht in der Lage, die Tat so auszuklügeln, wie man es ihr zur Last gelegt hat. Außerdem leide sie an einer Persönlichkeitsstörung, die sie abhängig von der Zuwendung und Unterstützung anderer mache. Mit anderen Worten: Lewis sei ein ideales Opfer gezielter Manipulation gewesen.

Das deckt sich auch mit späteren Aussagen ihrer Komplizen. Insbesondere einer von ihnen deutete nach Medienberichten in einem Brief an eine Freundin an, dass Lewis wie eine Marionette gewesen sei. Dass er sich sexuell mit ihr abgegeben habe, "war Teil dessen, was zu tun war, um an das Geld heranzukommen", schrieb der Mann, der später im Gefängnis Selbstmord beging.

Nach Angaben des Todesstrafen-Informationszentrums saßen Anfang dieses Jahres 61 Frauen in US-Todeszellen, gerade mal zwei Prozent aller Todeshäftlinge im Land. Sollte Lewis verschont werden, weil sie eine Frau ist? Das sei nicht die Frage in diesem Fall, antwortet Richard Dieter vom Informationszentrum. "Es wäre krass ungerecht, wenn die eine Person, die wahrscheinlich die geringste Gefahr für die Gesellschaft darstellt, die gewiss nicht mehr Schuld trägt als jene, die die Morde ausführten, und deren Behinderung Gnade rechtfertigt, die einzige ist, die für dieses Verbrechen stirbt."

dpa