Weitreichende Änderungen bei Hartz IV geplant

Weitreichende Änderungen bei Hartz IV geplant
Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) plant nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" weitreichende Änderungen bei den Fürsorgeleistungen für Langzeitarbeitslose und Sozialfälle. Die Hartz-IV-Sätze werden infolge einer Neuberechnung steigen, wie "Der Spiegel" berichtete. Das Ministerium bestätigte die Informationen teilweise, wollte einzelne Aspekte des Gesamtvorhabens jedoch nicht kommentieren. Bislang gebe es keine Festlegungen.

Haushalte mit Kindern sollen dem "Spiegel"-Bericht zufolge möglichst kein zusätzliches Geld bekommen, sondern sogenannte Teilhabe- und Bildungsgutscheine. Diese sollen an bestimmte Zwecke, etwa Sport- und Freizeitangebote, gebunden sein. Das Ministerium bestätigte, zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern in der Grundsicherung, die bisher in den Regelsätzen eingerechnet waren, sollten künftig als Sach- oder Dienstleistungen gewährt werden.

Laut Nachrichtenmagazin soll das Mittagessen in Schulkantinen oder Horteinrichtungen künftig direkt von der zuständigen Behörde bezahlt werden. Wie sich die Hartz-IV-Bezüge weiterentwickeln, hänge laut Plan des Sozialministeriums je zur Hälfte von der Entwicklung der Nettolöhne und der Inflation ab. Die bisherige Kopplung an die Rentenentwicklung werde aufgegeben.

Neuberechnung der Sätze

Das Ministerium geht nach Angaben des "Spiegels" davon aus, dass die Hartz-IV-Sätze dadurch künftig stärker steigen werden als die Renten. Mit dem zustimmungspflichtigen Gesetz, das zum Jahreswechsel in Kraft treten soll, will Ministerin von der Leyen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Die Richter hatten im Februar eine Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze gefordert.

Laut "Spiegel" zeigen die vorläufigen Berechnungen, dass der Regelsatz von derzeit 359 Euro im Monat für einen alleinstehenden Erwachsenen zu niedrig ist. Die von der Bundesregierung herangezogenen Vergleichszahlen aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe beim Statistischen Bundesamt deuteten darauf hin, dass der Satz bei einem Betrag von bis zu 400 Euro liegen müsste. Bei den Kindern hingegen habe die vorläufige Berechnung ergeben, dass die derzeitigen Sätze den Bedarf realistischer abbilden.

Reine Spekulation?

Das Ministerium betonte, endgültige Daten zur Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze lägen erst im Herbst vor. Aktuell genannte Zahlen und Tendenzen gingen nicht auf die Berechnungen des Ministeriums zurück und seien "verfrüht und reine Spekulationen".

epd