Google stellt Street-View-Auto zur Verfügung

Google stellt Street-View-Auto zur Verfügung
Nach der Panne um die Speicherung von WLAN-Daten will der Internet-Suchmaschinenkonzern Google eines seiner umstrittenen Street-View-Autos von Datenschützern überprüfen lassen.

Wie Google Deutschland am Donnerstag mitteilte, werde man einer entsprechenden Forderung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar nachkommen und einen solchen Wagen zur Verfügung stellen.

"Seitdem wir vor zwei Wochen bekanntgegeben haben, dass wir fälschlicherweise WLAN-Nutzdaten aufgezeichnet haben, setzten wir uns weltweit sehr intensiv mit den damit verbundenen Bedenken der Datenschutzbehörden auseinander", schreibt Google.

Auch den ebenfalls von Caspar verlangten Zugriff auf eine Original-Festplatte aus einem solchen Auto mit darauf enthaltenen Nutzdaten wolle man grundsätzlich gewähren. "Da die Ermöglichung des Zugriffs auf Nutzdaten in Deutschland jedoch rechtliche Fragen aufwirft", die zunächst zu prüfen seien, müsse hierzu noch ein adäquater Weg gefunden werden. "Wir hoffen, dass sich für diese schwierige Situation bald eine Lösung findet", erklärte der Internetkonzern.

Google hatte eingeräumt, seit 2007 bei Kamerafahrten für das umstrittene Internet-Programm Street View, für das weltweit Straßen fotografiert werden, auch private Daten aus offenen Funknetzen (WLAN) miterfasst und gespeichert zu haben. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat inzwischen Ermittlungen in der Sache aufgenommen.

Österreich verbietet Street-View-Autos

Österreich zieht Konsequenzen aus der Panne um die Speicherung von WLAN-Daten durch den Internetkonzern Google: Die Datenschutzkommission (DSK) des Alpenlandes entschied jetzt, dass die sogenannten Street-View-Autos keine Straßenzüge mehr fotografieren dürfen, bis der Sachverhalt geklärt ist. Zudem wurde dem Suchmaschinenanbieter untersagt, bereits ermittelte Daten weiterzuverarbeiten und neue Daten zu sammeln.

Google wurde aufgefordert, bis zum 7. Juni eine genaue technische Beschreibung der Datenermittlungsvorgänge vorzulegen und einen ausführlichen Fragebogen zu beantworten, berichtete die Nachrichtenagentur APA am Donnerstag. Die DSK-Vorsitzende Waltraut Kotschy gehe davon aus, dass die Prüfung ungefähr zwei Monate in Anspruch nehmen wird. Anschließend wolle man über weitere Schritte beraten.

dpa