Kollege Björn Borrmann von St. Nikolai Spandau hat nun allerdings ein besonders schönes Exemplar ausgegraben, dessen eingravierter Text sehr rätselhaft anmutet. „Diese Bescheinigung gilt nur, wenn Sie zum Abendmahl zugelassen sind.“
Was will uns wohl der Stempler dieser Zeilen damit sagen? Auf was für eine Bescheinigung könnte ein derartiger Stempel passen? Also, ich würde sie ja einfach auf alles stempeln, was es so gibt. Nicht nur auf gelbe Klebezettel. Auf den Steuerbescheid: Nur gültig mit Zulassung zum Abendmahl (was, wenn Steuerpflichtige nachzahlen müssen, zu einem merkwürdigen Run auf die gute alte Kirchenzucht samt Ausschluss vom Abendmahl führen könnte.) Führerschein: Nur gültig mit Abendmahl. („Ihre Papiere bitte, Führerschein, Fahrzeugschein, Taufschein!“) Kassenzettel beim Einkaufen: Nur gültig mit Abendmahl. Bahn- oder Flugticket. Urlaubsbuchung. Vielleicht war dieser Stempel ja ein Versuch, Menschen zum Wiedereintritt in die Kirche zu bewegen?
Die wirkliche Erklärung wird wohl sehr, sehr bürokratisch sein. Entweder wurden damit Wahlausweise für eine Kirchenvorstandswahl gestempelt oder aber – das scheint mir das wahrscheinlichste zu sein – Patenbescheinigungen. Diese bescheinigen angehenden Patinnen und Paten, die nicht in der eigenen Gemeinde das Patenamt antreten, dass sie Mitglied ihrer Kirchengemeinde sind – und zum Abendmahl zugelassen sind. Denn das ist die Voraussetzung für die Übernahme des Patenamts. Da nun aber der Gemeindepfarrer (ich nehme stark an, der Stempel stammt aus jener längst vergangenen kargen pfarrerinnenlosen Zeit) gar nicht sicher wissen kann, ob nicht irgend etwas vorliegt, hat er wohl zu diesem Stempel gegriffen. „Ich bescheinige Ihnen das jetzt, aber ob die Bescheinigung gültig ist, müssen Sie letzten Endes schon selber wissen.“ Hm. Dann könnte man auf die Bescheinigung allerdings auch gleich verzichten und den Menschen einfach vertrauen, wenn sie sagen: Ich bin Mitglied der Kirche. Nun ja, jedem das Seine. Also, stempeln Sie nicht zu viel und gehen Sie lieber mal wieder zum Abendmahl.