Auf ihrer Frühjahrstagung hat die Synode der Evangelischen Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Ekbo) am Wochenende einstimmig den Beschluss gefasst, einen Beschluss zu fassen. Auf der Frühjahrssynode 2016 sollen die Gottesdienste zur Segnung von Menschen, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, Traugottesdiensten liturgisch und rechtlich gleichgestellt werden.
Im Antrag war ein halbes Jahr, bis zur nächsten Synode im Herbst 2015, vorgesehen. Nun nimmt man sich und denen, die es betrifft, etwas mehr Zeit! Sicher will man damit auch auf die Kritik eingehen, Gemeinden könnten mit den Änderungen überfordert sein. Entsprechend sieht der Beschluss begleitende Gespräche mit den Gemeinden und in der Ökumene vor. Bischof Markus Dröge äußerte, es sollten möglichst viele Menschen mitgenommen werden.
Das hört sich alles nach einem sehr behutsamen Vorgehen an. Zur Erinnerung: Die Eingetragene Lebenspartnerschaft wurde zivilrechtlich 2001 (!) eingeführt. Die Mehrheit der evangelischen Landeskirchen bietet mittlerweile öffentliche Segnungen an. Ausnahmen sind die Landeskirchen etwa in Sachsen, Baden oder Württemberg. Aber auch dort, wo öffentliche Segnungen erlaubt sind, können Pfarrer resp. die Gemeinde eine solche Feier ablehnen, selbst im "liberalen" Hessen-Nassau. Homosexuelle Paare werden dann an andere PfarrerInnen, andere Kirchen verwiesen. In der Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz sind Segensandachten für gleichgeschlechtliche Paare bereits seit 2002 möglich. In einem Beitrag des "Tagesspiegel" wird die Zahl der Segnungsgottesdienste für schwule und lesbische Paare im Kirchenkreis Berlin Stadtmitte (also quasi mittenmang in der Hauptstadt der Homosexuellen) ernüchternd gering mit "etwa 30 im Jahr" angegeben.
"Fortschritt" in der evangelischen Kirche kann wohl nicht ohne die christliche Tugend der Geduld gedacht werden! Auf Seiten der Verantwortlichen wie auf Seiten der Paare, die sich eine Trauung und die damit verbundene gleichwertige Würdigung wünschen. Gleichwohl ist der Beschluss der Evangelischen Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ein gutes und ermutigendes Zeichen; eines mit Symbolkraft für weitere Landeskirchen, auch dort missliche Ungleichbehandlungen homosexueller Lebenspartnerschaften zu beenden.
Doch auch wenn kirchlich ab 2016 in zwei von 20 Landeskirchen die Segnung homosexueller Partnerschaften dem Traugottesdienst gleichgestellt sein wird, (zivil)rechtlich bleibt die Unterscheidung Lebenspartnerschaft - Ehe bestehen. Hinsichtlich des "weltlichen Dinges" bleibt der Gesetzgeber aufgefordert, endlich seinerseits den fälligen Schritt zur Eheöffnung zu gehen
Was die zu erwartende Debatte innerhalb der Evangelischen Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz bis zur Synode 2016 angeht, bleibt zu hoffen, dass sie sachlich geführt wird. Am besten in jenem heiter-gelassenen Geist, mit dem die Pastorin Leonie Krauß-Buck im hessischen Seligenstadt vor fast zwei Jahren das erste schwule Paar traute. "Wir segnen hier seit elf Jahren gleichgeschlechtliche Paare", zitierte damals "Spiegel Online" die Pastorin: "Ich kann daran nichts Aufregendes finden - außer, dass die Eheleute ganz reizend sind."